Datenschutz für Kinder im Digitalzeitalter: Datenschützer machen Vorschläge

Datenschützer fordern mehr Schutz für Kinder im digitalen Raum und machen Vorschläge – etwa für den Schutz der Privatsphäre und gegen manipulative Programme.

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Kinder am Smartphone

(Bild: TommyStockProject/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordert die Datenschutzkonferenz (DSK) umfassende Verbesserungen beim Schutz von Kindern im Internet. Ziel ist es, Kinder besser vor den Risiken digitaler Datenverarbeitung zu schützen – insbesondere in sozialen Netzwerken, Apps und Online-Diensten. Die unabhängigen Aufsichtsbehörden legen zehn konkrete Vorschläge vor, die darauf ausgelegt sind, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärker auf die digitale Lebenswelt junger Menschen auszurichten.

Die Datenschutzkonferenz fordert unter anderem ein generelles Verbot personalisierter Werbung und Profiling bei Minderjährigen, datenschutzfreundliche Voreinstellungen und keine Einwilligungsmöglichkeit in automatisierte Entscheidungen. Auch die Risikoabwägung bei Datenschutzverletzungen und Folgenabschätzungen soll künftig gezielt Kinder in den Blick nehmen.

Kinder seien besonders schutzbedürftig – auch online, betonen die Datenschützer. Gerade in sozialen Netzwerken, digitalen Lernplattformen und Apps würden Daten Minderjähriger oft zu kommerziellen Zwecken verarbeitet, ohne dass sie oder ihre Eltern die Tragweite verstehen. Deshalb drängt die DSK auf gezielte gesetzliche Anpassungen.

Ein zentrales Anliegen der Reformvorschläge: "Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen von Kindern sollte – wie schon im Digital Services Act – generell verboten sein." Die Datenschutzbehörden wollen damit der personalisierten und verhaltensbasierten Werbung für Minderjährige einen klaren Riegel vorschieben.

Zudem heißt es in der Entschließung: "Kinder sollen, anders als Erwachsene, grundsätzlich keine besonders schützenswerten Daten wie Angaben zu ihrer Gesundheit, Religion oder politischen Meinung freigeben können." Dieser Schutz sensibler Informationen soll verhindern, dass Kinder durch unüberlegte Einwilligungen langfristig digitale Spuren hinterlassen, die ihr Leben beeinflussen können.

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Auch im Gesundheits- und Beratungsbereich fordern die Datenschützer Anpassungen: "Kinder sollen Beratungs- und Gesundheitsangebote ab einem bestimmten Alter vertraulich nutzen können, ohne dass ihre Eltern automatisch informiert werden." Damit wird das Recht auf Privatsphäre junger Menschen gestärkt – besonders in sensiblen Lebenssituationen. Kinderärzte und Verbände wiesen in der Vergangenheit ebenfalls darauf hin, dass langfristige Speicherung sensibler Diagnosen – etwa in der elektronischen Patientenakte – Kinder noch Jahrzehnte später betreffen kann.

Schließlich sollen Kinder laut den Datenschutzaufsichtsbehörden "nicht Verfahren unterworfen werden, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden." Damit spricht sich die DSK klar gegen algorithmische Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle aus, die das Leben junger Menschen betreffen könnten – etwa bei Bewertungssystemen, Schul-Apps oder Online-Plattformen.

"Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken, etwa durch Verbote von personalisierter Werbung oder kindgerechten Voreinstellungen in Sozialen Netzwerken. Diese Regelungen würden den bestehenden Schutzrahmen der Datenschutz-Grundverordnung sinnvoll ergänzen und endlich systematisch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausrichten", sagt Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und DSK-Vorsitzende 2025. Ziel sei es, die DSGVO systematisch auf die Bedürfnisse und Rechte von Kindern auszurichten.

Auch Paulina Jo Pesch, Juniorprofessorin für Themen wie Datenschutz und KI, von der FAU Erlangen‑Nürnberg warnte auf einer Datenschutzveranstaltung, dass beim Training von Sprachmodellen durch Meta auch personenbezogene Inhalte – auch von Minderjährigen – genutzt werden. Zwar behaupte der Konzern, keine Kinder‑ oder Jugenddaten zu verwenden, doch diese Zusage greife in der Praxis nicht wirklich. Viele Jugendliche legten ihre Social‑Media‑Konten mit falschem Alter an, wodurch ihre Fotos und Texte als Erwachseneninhalte gelten und in das KI‑Training einfließen könnten.

Pesch kritisiert zudem, dass Meta den Widerspruch gegen die Nutzung persönlicher Daten kompliziert und intransparent gestaltet habe. Besonders schutzwürdige Gruppen wie Kinder und Jugendliche hätten keine wirksamen technischen Schutzmechanismen oder niedrigschwelligen Widerspruchsmöglichkeiten. Die Verbraucherzentrale NRW habe dagegen zwar geklagt, blieb jedoch vor Gericht erfolglos – auch, weil "das Gericht offenbar nicht wusste, was da eigentlich trainiert werde". Die Forscherin warnt vor einer Aushöhlung rechtlicher Schutzmechanismen unter dem Druck des KI‑Hypes und fordert die stärkere Durchsetzung des Datenschutzes.

(mack)