Klagen gegen EM.TV und Haffa-Brüder: Musterverfahren möglich
Im Rechtsstreit von Anlegern um Schadenersatzforderungen gegen die Medienfirma EM.TV sowie deren frühere Vorstände Thomas und Florian Haffa wird das Oberlandesgericht München möglicherweise zentrale Fragen in einem Musterverfahren klären.
Im Rechtsstreit von Anlegern um Schadenersatzforderungen gegen die Medienfirma EM.TV sowie deren frühere Vorstände Thomas und Florian Haffa wird das Oberlandesgericht München möglicherweise zentrale Fragen in einem Musterverfahren klären. In einem entsprechenden Schadenersatzprozess vor dem Landgericht München I erklärte die dortige 27. Zivilkammer am Donnerstag den Antrag eines Kapitalanlegers für zulässig, der eine gebündelte Prüfung beim OLG nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wünscht (Az.: 27 O 3657/06).
Der Kläger will insbesondere zentral geklärt wissen, ob eine Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 zu den Halbjahreszahlen des Unternehmens unrichtig war. Sollte dies vom Oberlandesgericht (OLG) bejaht werden, könnten Schadenersatzansprüche gegen die EM.TV AG und die Haffa-Brüder gegeben sein – wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Verstoßes gegen ein Schutzgesetz.
Voraussetzung für eine zentrale Prüfung beim OLG München ist aber, dass weitere neun Kläger in anderen Verfahren dies in den kommenden vier Monaten ebenfalls beantragen. Der erste Beschluss dazu wird nun im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit dem am 1. November 2005 in Kraft getretenen KapMuG soll die Führung zahlreicher gleichartiger Prozesse von sich geschädigt sehenden Kapitalanlegern vermieden werden. Grund für die Einführung des Gesetzes war eine Klagewelle von Aktionären gegen die Deutsche Telekom vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Nach dem Gesetz ist es nun möglich, einzelne Problemkomplexe aus zahlreichen gleichartigen Verfahren vorab durch das übergeordnete Oberlandesgericht prüfen zu lassen. Dieses kann dann eine für alle beteiligten Verfahren bindende Entscheidung zu den vorgelegten Komplexen treffen. Somit müssen zentrale Streitfragen nicht für jedes Verfahren einzeln geklärt werden.
Als erstes Gericht in Bayern – und bundesweit nach den Landgerichten Frankfurt/Main und Stuttgart als drittes Gericht – hat das Landgericht München I von der neuen Möglichkeit nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz Gebrauch gemacht. (dpa) / (jk)