Mediamarkt-Tochter: iPad Air kurz als 15-Euro-Superschnäppchen

Ein Deal für Besitzer einer Kundenkarte, den der Elektronikhänder Mediaworld anbot, war zu schön um wahr zu sein. Nun wird versucht, das Geld zurückzuholen.

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Mediaworld-Filiale in Italien

Mediaworld-Filiale in Italien: Ist ein Deal ein Deal?

(Bild: Walter Cicchetti / Shutterstock)

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Wird ein Produkt zu einem besonderen Preis angeboten, möchten viele Kunden ein Schnäppchen machen. In Italien sorgt das nun für Streit, weil der Händler behauptet, es so nicht gemeint zu haben. Anfang November bekamen die Besitzer der offiziellen Kundenkarte der dortigen Mediamarkt-Tochter Mediaworld die Information, dass ein iPad-Air-Modell, das üblicherweise für 879 Euro in der Liste steht, nun für schlappe 15 Euro angeboten werde. Einen Haken hatte der Deal nicht. Und tatsächlich war es möglich, die Bestellung online aufzugeben und das Gerät zur Abholung bei einer Filiale zu vermerken, wie es in verschiedenen Foren hieß. Nach einer guten halben Stunde kam dann auch tatsächlich die Bestätigung. Selbst die Bezahlung bei der Abholung ging durch, die Geräte wurden ausgegeben. Informationen, was bei eventuellen Preisfehlern zu tun sei, gab es nicht.

Etwas später merkte Mediaworld jedoch, dass da etwas nicht stimmte. Wie die italienische Ausgabe des Magazins Wired berichtet, liefen 11 Tage nach dem erfolgreichen Schnäppchenkauf E-Mails ein, dass da doch etwas schiefgelaufen sei. Der Preis sei doch "klar falsch" gewesen. Man verlangte entweder die Zahlung des Vollpreises minus eines Discounts von 150 Euro oder die Rückgabe. Dafür werde man die 15 Euro zurückzahlen und noch einen Gutschein in Höhe von 20 Euro drauflegen. Wie viele iPads so günstig verkauft wurden, ist nicht bekannt.

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Auf Nachfrage von Wired Italien bestätigte Mediaworld, dass es sich um einen "klar erkennbaren technischen Fehler" gehandelt habe, der nur über eine "sehr kurze Zeitperiode" sichtbar war. Der Preis sei "ökonomisch nicht nachhaltig und kein Abbild unseres kommerziellen Angebots", erklärte das Unternehmen. Das Angebot des Discounts oder des Gutscheins sei dafür gedacht, "die Beziehung zum Kunden zu priorisieren". Die Lösung gehe über die gesetzlichen Ansprüche hinaus.

Noch ist unklar, wie die Angelegenheit rechtlich zu bewerten ist. Zwar gibt es in Italien ein Zivilgesetz, nachdem ein Vertrag ungĂĽltig wird, wenn Fehler "grundlegend und erkennbar" sind. Allerdings wird dieser Nachweis nicht so leicht. Es reiche nicht aus, zu behaupten, dass eine Preisreduzierung um gut 98 Prozent den Fehler fĂĽr die Kunden offenkundig mache, so ein italienischer Verbraucheranwalt gegenĂĽber Wired.

Heutige Preise seien eben keine Standards mehr, wie man das früher kannte. Es gebe immer wieder Werbeaktionen, etwa jetzt zum Black Friday. Wie die Sache ausgeht, ist noch unklar. Als Nächstes, so der Verbraucheranwalt, müsste die Mediamarkt-Tochter Kunden, die die Rückgabe oder Zahlung der Differenz verweigern, formal kontaktieren – einfache Mails reichen dafür nicht.

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(bsc)