Streit um T-Online-Abfindung geht weiter
Weil der vom OLG Frankfurt beschlossene Barzuschlag zur Abfindung von T-Online-Kleinaktionären im Zuge der Wiedereingliederung des Mobilfunkunternehmens in den Telekom-Konzern "unangemessen niedrig" sei, hat eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei jetzt Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Der Streit um die Abfindung der T-Online-Kleinaktionäre schlägt Wellen bis zum Bundesverfassungsgericht. Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dreier Riedel hat nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt eingelegt. Der Nachschlag von 1,15 Euro pro T-Online- Aktie, den die Deutsche Telekom AG zahlen solle, sei "unangemessen niedrig", bekräftigte die Kanzlei am Montag in einer Mitteilung.
Das OLG Frankfurt habe bei der Entscheidung von Anfang September (Az.: 5 W 57/09) ausschließlich auf Börsenkurse abgestellt, die im Vorfeld der Verschmelzung sehr niedrig gewesen seien. Die Börsenkurse seien nur die Untergrenze für die Unternehmensbewertung. Die Kanzlei rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht in etwa einem halben Jahr entscheidet, ob es die Verfassungsbeschwerde annimmt oder nicht.
Die Telekom hatte ihre Online-Tochter im Jahr 2000 an die Börse gebracht und sechs Jahre später ihre Aktien-Mehrheit dazu benutzt, T-Online gegen den Willen vieler Kleinaktionäre zurückzuholen. Für ein T-Online-Papier sollten die Anleger 0,52 Telekom-Aktien bekommen. Das entsprach zu damaligen Kursen einem Wert von 8,22 Euro. Gerichte fanden das Umtauschverhältnis im Ergebnis zu niedrig und ermittelten den Barzuschlag von 1,15 Euro, der sich für rund 120 Millionen Aktien nebst Zinsen und Anwaltskosten auf rund 200 Millionen Euro summiere. (pmz)