PoPP: RISE erhält von Gematik Auftrag für Nachweis der Patientenanwesenheit
Der neue TI-Dienst „Proof of Patient Presence“ soll das E-Rezept stabilisieren und die Telemedizin erleichtern. Gematik beauftragt RISE mit der Umsetzung.
(Bild: Studio Romantic/Shutterstock.com)
Die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zuständige Gematik hat das österreichische Unternehmen RISE mit der Umsetzung des Dienstes „Proof of Patient Presence“ (PoPP) beauftragt. PoPP soll künftig digital und ortsunabhängig nachweisen, dass sich eine Patientin oder ein Patient in einem sogenannten Behandlungskontext befindet. Das soll laut Gematik auch „die Betriebsstabilität beim E-Rezept weiter […] stärken“. Ab Ende 2026 soll der PoPP-Dienst dann auch für telemedizinische Behandlungen eingesetzt werden können.
Bisher wird der Nachweis des Versicherungsstatus gesetzlich Versicherter durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erbracht, über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) online geprüft und bestätigt, dass ein Versicherungsverhältnis besteht. Dieses Verfahren hat sich als störanfällig erwiesen.
PoPP gilt als ein Schritt Richtung angekündigter „Zero Trust“-Architektur, nach dem jeder einzelne Zugriff streng geprüft und autorisiert werden muss. An die Stelle des lokalen Prüfnachweises tritt ein kryptografisch gesicherter Token, der den Behandlungskontext bestätigt. Dieser ist dann der Nachweis dafür, dass die eGK vorlag. Dieser wird von dem PoPP-Dienst, der laut Gematik über das öffentliche Internet erreichbar sein wird, nach erfolgreicher Authentifizierung – zum Beispiel durch Stecken der Karte oder über die GesundheitsID – ausgestellt und dient als zeitlich begrenzter, digitaler Schlüssel. Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte müssen diesen Token vorweisen, um auf Daten zugreifen zu dürfen.
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Der PoPP-Token dient dem Zugang für alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), der „Gesundheitsdatenautobahn“. Er legitimiert nicht nur den Zugriff auf E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA), sondern wird zukünftig auch für den Abruf der Versichertendaten im künftigen VSDM 2.0 benötigt. Dieser verlagert die Versichertenstammdaten in einen zentralen Fachdienst VSDM in der geplanten TI 2.0
Zwei Stufen bis zur vollen Funktionalität
Bis Mitte 2026 soll die erste Umsetzungsstufe abgeschlossen sein. Dabei löst PoPP laut Gematik „das aktuell bestehende Verfahren ab, das auf dem VSDM++ Prüfnachweis basiert“, der ursprünglich für den Abruf von E-Rezepten mittels eGK ohne PIN-Eingabe eingeführt wurde. Später soll der PoPP-Dienst dann auch bei telemedizinischen Behandlungen zum Einsatz kommen.
Branche bleibt skeptisch
Michael Baumgärtner, Produktmanager bei AOK Systems, sah im März 2025 noch offene Punkte bei TI 2.0 und VSDM 2.0 und verwies damals auf die höhere Komplexität des Vorhabens. Ursprünglich war der Start für Anfang 2025 geplant, realistisch hielt er aber eher Termine ab Mitte 2026 und rechnete mit einem flächendeckenden Einsatz von PoPP nicht vor 2028.
(mack)