Werbung bei Prime Video: Verbraucherzentrale verklagt Amazon auf 1,8 Milliarden
Die Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Amazon auf 1,8 Milliarden Euro wegen Werbung auf Prime Video. Die neue Klage ergänzt eine Sammelklage aus dem Vorjahr.
(Bild: BigTunaOnline/shutterstock.com)
Die Verbraucherzentrale Sachsen legt gegen Amazon nach: Wegen Werbung in Prime Video verklagen die Verbraucherschützer den Online-Händler nun auf 1,8 Milliarden Euro. Es handelt sich laut der Verbraucherzentrale um eine prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklage, die zusätzlich zu der bereits 2024 eingereichten Sammelklage ausgefochten werden soll.
Seit Februar 2024 sind beim Amazon-Streamingdienst standardmäßig Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu sehen. Wer die Werbespots nicht sehen möchte, muss 3 Euro pro Monat zusätzlich zur regulären Abo-Gebühr zahlen. Dagegen klagten die Verbraucherschützer: Amazon habe seine Kunden nur über den bevorstehenden Schritt informiert, ihre Erlaubnis aber nicht eingeholt. Damit sei die Preiserhöhung nicht rechtsgültig.
123.000 Sammelkläger
An der Sammelklage aus dem vergangenen Jahr beteiligen sich laut der Verbraucherzentrale Sachsen mittlerweile 123.000 Prime-Kunden. Das sei aber nur ein Bruchteil der insgesamt 17 Millionen betroffenen User, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb fordern wir mit unserer zusätzlichen Gewinnabschöpfungsklage nun auch die restlichen Gewinne von Amazon. Auf drei Jahre gerechnet, sprechen wir von schätzungsweise mindestens 1,8 Milliarden Euro.“
Sollte Amazon die Klage verlieren und die veranschlagten 1,8 Milliarden Euro zahlen müssen, würden zuerst die Sammelkläger damit entschädigt werden. Danach ginge die verbleibende Summe an die Bundesrepublik Deutschland, erklärt die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung. Betroffene Nutzer können sich weiterhin für die Sammelklage eintragen.
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Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Gerichtsverfahren mehrere Jahre dauern wird. Für Prozessführung und Finanzierung arbeitet die Verbraucherzentrale mit der Kanzlei Hausfeld und Burford Capital zusammen. „Dadurch sind wir mit Amazon auf Augenhöhe und für eine jahrelange Auseinandersetzung vor den Gerichten fachlich wie finanziell gerüstet. Wer Verbraucherrechte in diesem Ausmaß verletzt, muss mit uns rechnen“, sagt Michael Hummel.
(dahe)