Datenschützer: Bürgerrechte werden für Terrorabwehr ausgehöhlt

Immer häufiger gerieten unbescholtene Bürger in das Visier der Sicherheitsbehörden, was verfassungsrechtlich bedenklich sei, erklärten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am Freitag nach einer gemeinsamen Tagung in Magdeburg.

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Von
  • dpa

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben eine zunehmende Aushöhlung von Bürgerrechten zu Gunsten der Terrorabwehr beklagt. Immer häufiger gerieten unbescholtene Bürger in das Visier der Sicherheitsbehörden, was verfassungsrechtlich bedenklich sei, erklärten die Datenschützer am Freitag nach einer gemeinsamen Tagung in Magdeburg. Als Beispiele nannten sie die Sicherheitsüberprüfungen von 250.000 Helfern für die Fußball-WM durch Polizei und Verfassungsschutz, die geplante Videoüberwachung der Übertragungen von WM-Spielen auf Großleinwänden, die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten oder die Debatte über die Nutzung von Daten der Lkw-Maut zur Verbrechensbekämpfung.

"Ich habe den Eindruck, dass sich ein grundlegender Wechsel in der Sichtweise der Sicherheitsbehörden abzeichnet: Weg von der gezielten Beobachtung tatsächlich Verdächtiger hin zur präventiven Rundumüberwachung", sagte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar. "Das ist eine mehr als bedenkliche Entwicklung."

Einig waren sich die Datenschützer in ihrer Ablehnung der seit längerem umstrittenen Sicherheitschecks für alle Helfer der Fußball- WM. "Die Rechtsgrundlage für die Beteiligung von Geheimdiensten ist fragwürdig", betonte Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose. Zudem stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, wenn Würstchenverkäufer, Parkplatzwächter oder die komplette Berliner Feuerwehr derart durchleuchtet würden. Betroffene hätten kaum Möglichkeiten, sich gegen eine Ablehnung der Akkreditierung für die WM vom 9. Juni bis 9. Juli zu wehren.

Als rechtlich fragwürdig kritisierten die Datenschützer auch die geplante Videoüberwachung von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen, auf denen WM-Spiele auf Großbildleinwände übertragen werden. Private Veranstalter sollen aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet werden. "Die Frage ist zum Beispiel, was mit den Aufnahmen passiert, es wird ja auch aufgezeichnet, wenn es keine Vorkommnisse gibt", sagte Schaar. Besser seien Polizisten und Ordnungskräfte vor Ort.

Die Datenschützer warnten zudem vor der Nutzung von Maut-Daten für andere Zwecke, etwa zur Verbrechensbekämpfung oder Ahndung von Verkehrsdelikten. "Das Erfassungssystem wurde eingerichtet, um Gebühren abzurechnen. Nun ist von einer Zweckdurchbrechung die Rede, die wir sehr kritisch und skeptisch sehen", sagte von Bose. Hier würden unbeteiligte Bürger ebenso unter Generalverdacht gestellt wie bei der vorsorglichen Speicherung von Internet- oder Telefonverbindungsdaten, auf die dann im Bedarfsfall Ermittler zugreifen könnten. Nach einer EU-Regelung müssen die Telekommunikationsdaten künftig sechs Monaten gespeichert werden. (dpa) / (pmz)