Mautdaten sind Fahndungsdaten, die Zweite

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat sich für die Freigabe der Maut-Daten zu Fahndungszwecken ausgesprochen.

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Von
  • Detlef Borchers

Auf dem 44. deutschen Verkehrsgerichtstag hat sich Generalbundesanwalt Kay Nehm für die Freigabe der Maut-Daten zu Fahndungszwecken ausgesprochen. In seinem Nebenamt als Präsident der deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft eröffnete Nehm die Tagung, die sich in einem Schwerpunkt mit dem Thema Datenschutz und Straßenverkehr befasst. Nehm betonte, dass es ihm nicht um flächendeckende Aufklärung von Verkehrsdelikten oder um Erstellung von Bewegungsprofilen gehe. Es müsse formal klar geregelt sein, bei welchen Staftaten das Mautsystem geöffnet werde. Nach einem ersten Versuch von Innenminister Schäuble ist Nehms Vorstoß der zweite Versuch, die Zweckbindung der Mautdaten zu beseitigen.

Gegen die Forderung von Nehm haben sich bereits eine Reihe von Politikern in von den Grünen, der FDP und SPD ausgesprochen. Sie betonen vor allem, dass die Zustimmung des Parlaments zum Mautgesetz niemals erfolgt wäre, wenn die Maut-Daten nicht ausschließlich zur Abrechnung benutzt würden. Erstmals hat sich auch der ADAC zu diesem Thema gemeldet. Generalsyndikus Werner Kaessmann bezeichnete die Gesamtentwicklung der Diskussion als "bedenklich im Hinblick auf den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung".

Unterdessen hat das deutsche Mautsystem einen Rückschlag zu verkraften. Die mit der Mauterhöhung von 12,4 auf 15 Cent pro Kilometer versprochene Entlastung deutscher Spediteure ist von der Europäischen Kommission abgelehnt worden. Das Verfahren, bei dem deutsche Spediteure deutsche Tankquittungen vorlegen und insgesamt 600 Millionen Euro erstattet bekommen sollen, wurde in Brüssel als Benachteiligung ausländischer Spediteure gewertet und ist damit nach EU-Gesetzen ungültig. Nun grübeln Experten im Verkehrsministerium über eine 600 Millionen sparende Variante, bei der die KFZ-Steuer für schwere LKW gesenkt wird und gleichzeitig der Kauf von schadstoffarmen LKW bezuschusst wird. Die verschiedenen Verbände der Straßentransporteure haben unterdessen die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Entscheidung der EU-Kommission zu klagen. Notfalls sollen alle Maut-Zahlungen auf ein Sonderkonto fließen, heißt es aus Spediteurskreisen. Das könnte bedeuten, dass die Mautgesellschaft Toll Collect bis zur gerichtlichen Klärung allein mit den Mautzahlungen ausländischer Spediteure auskommen muss.

Zur satellitengestützten LKW-Maut und weiteren Vorhaben zur elektronischen Verkehrskontrolle siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)