Unlizenzierte Software und die Folgen

Auch Unwissenheit schützt den Unternehmer nicht vor strafrechtlicher Verfolgung: Wird unlizenzierte Software in einem Unternehmen gefunden, drohen rechtliche Konsequenzen und saftige Strafen. Auch wenn der "Täter" ein Mitarbeiter ist.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Waffen im Kampf gegen die internationale Softwarepiraterie wurden verschärft: Delegationen aus 37 Ländern haben jetzt im Rahmen des Handelsabkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) eine gemeinsame Erklärung zur strafrechtliche Ahndung der Verletzungen von Software-Lizenzen und andere Formen von Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Rahmen unterzeichnet. Die Vereinbarung verpflichtet sie dazu, den Inhabern von Urheberrechten bei Missbrauch ihres geistigen Eigentums Entschädigung etwa in Form von Schadenersatz zu ermöglichen. Erfahrungsgemäß sind strafrechtliche Sanktionen bei der Senkung der Software-Piraterie eines Landes entscheidend wichtig. Schadensersatzreglungen stellen sicher, dass Rechteinhabern ein gerichtlicher Weg zum Ausgleich wirtschaftlichen Ausfälle offen steht, wenn Fälschungen ihrer Produkte vertrieben oder genutzt werden.

Tatsächlich ist das Thema inzwischen von großer wirtschaftlicher Bedeutung: Wenn es gelingen würde, den Anteil raubkopierter Programme in Deutschland bis zum Jahr 2013 von 28 auf 18 Prozent zu senken, würden in der IT-Branche mehr als 12.000 neue Arbeitsplätze entstehen und ein Umsatzplus von 6,3 Milliarden Euro erzielt werden. Damit wäre Deutschland nach USA, China und Frankreich einer der größten Gewinner von sinkenden Piraterieraten, so das Ergebnis einer gemeinsamen Studie von BSA (Business Software Alliance) und IDC.

Im Moment ist es allerdings noch so, dass es für 36 Prozent der in EU-Unternehmen benutzen Software keine gültige Lizenz gibt. Dabei können die rechtlichen Folgen des Gebrauchs unlizenzierter Software beträchtlich sein.

So mancher Unternehmer weiß nicht einmal, dass in seiner Firma unlizenzierte Software im Einsatz ist. Sie kann beispielsweise über nicht autorisierte Downloads von Mitarbeitern, versteckte Downloads über Pop-up-Fenster durch den Besuch einiger Websites und ein schlechtes Software-Lizenz-Management ins Unternehmen gelangen. Und natürlich gibt es auch die Fälle, in denen unlizenzierte Software absichtlich benutzt wird. Nach einer von der BSA in Auftrag gegebenen Studie glaubt ein Fünftel der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa, dass kein Risiko mit dem Herunterladen, der Installation und der Nutzung unlizenzierter Software verbunden ist. Ob die raubkopierte bzw. unlizenzierte Software nun absichtlich eingesetzt wird oder nicht, spielt ohnehin keine Rolle: Auch Unwissenheit schützt den Unternehmer nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.

Wenn ein Unternehmen gegen die Bedingungen der Software-Lizenz verstößt – indem es die Software absichtlich oder unabsichtlich auf eine Art und Weise kopiert, vertreibt oder installiert, die in der Lizenz untersagt ist – so verletzt es das Urheberrecht und verstößt gegen das Gesetz. Das Zivil- und Strafrecht ist in Europa unterschiedlich, es können aber beträchtliche Strafgebühren erhoben werden. Wenn Sie unter Verdacht stehen, unlizenzierte Software zu benutzen, greift die Business Software Alliance ein. Werden Sie der Missachtung des Software-Urheberrechts überführt, da Sie auf den PCs Ihres Unternehmens unlizenzierte Software installiert haben, muss sich Ihr Unternehmen auf die Zahlung hoher Schadensersatzforderungen und Rechtskosten einstellen. Ihr Unternehmen wird außerdem legale Versionen der benötigten Software kaufen müssen, um weiterarbeiten zu können.

Abhängig von Ihrer Branche kann der Gebrauch unlizenzierter Software dazu führen, dass Ihnen Geldstrafen von diversen Behörden drohen – ob von Finanz-, Vollstreckungs- oder Datenschutzbehörden. Viele solcher Behörden haben Kriterien, die akzeptable Vorgehensweisen festlegen, und unlizenzierte Software kann gegen diese Vorgehensweisen verstoßen, wodurch Ihrem Unternehmen unter Umständen zusätzliche Geldstrafen drohen.

Wenn bei Unternehmen illegale Software entdeckt wird, müssen Sie häufig alle unlizenzierten Versionen löschen und diese nicht lizenzierte Software somit durch legale Versionen ersetzen, dazu kommen noch die Schadenersatzforderungen. Allein 2009 mussten ertappte Unternehmen in Deutschland über 2,3 Millionen Euro an Schadenersatz und Lizenzierungsnachzahlungen leisten – im Durchschnitt werden 7.000 Euro gezahlt, es können aber auch 40.000 Euro werden. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)