Broadcast Flag kommt auch nicht durch die Hintertür

Das von der Unterhaltungsindustrie befürwortete Kopierschutzsignal fand bei den Mitgliedern eines US-Senatsunterausschusses keine Zustimmung.

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Der US-amerikanische Haushaltsbewilligungsausschuss für Handel, Justiz und Wissenschaft, der im Senat unter anderem für die Federal Communications Commission (FCC) zuständig ist, hat sich geweigert, einen Passus zu Gunsten des Broadcast Flag in das Gesetz zur Bewilligung von Mitteln für die Regulierungsbehörde aufzunehmen. Damit ist ein weiterer Versuch gescheitert, die Hersteller digitaler TV-Empfänger von kommenden Monat an zu zwingen, ein von der Unterhaltungsindustrie eingeführtes Kopierschutzsignal zu unterstützen.

Die FCC hatte Ende 2003 beschlossen, die Hersteller von digitalen TV-Receivern dazu zu verpflichten, dass ihre Geräte ab Juli das Signal lesen können müssen. Anfang 2004 verklagten daraufhin Verbraucherschützer die Regulierungsbehörde mit dem Argument, digitales Fernsehen würde dadurch teurer, während die Innovation, das Recht auf Privatkopie und der Wettbewerb behindert würden. Die FCC habe ihren Kompetenzbereich verlassen, indem sie sich auf den Schutz von Urheberrechten eingelassen habe. Dieses Argument teilten Anfang dieses Jahres auch die angerufenen Richter.

Das Broadcast Flag sollte generell die Kopier- und Weiterverwendungsmöglichkeiten bei digitalem Fernsehen von Senderseite aus kontrollierbar machen; Kopierschutzmechanismen bei HDTV sind von der Entscheidung gegen diese Technik nicht betroffen. Das High-Definition Multimedia Interface (HDMI) basiert auf dem bekannten Digital Visual Interface (DVI), setzt aber stets den von Intel entwickelten HDCP-Kopierschutz ("High-bandwidth Digital Content Protection") ein. (anw)