Wohnungsumzug von der Steuer absetzen: Unter diesen Bedingungen klappt es

Der Bundesfinanzhof hat Grundsätze festgelegt, wann Arbeitnehmer und Selbstständige einen Umzug von der Steuer absetzen können.

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(Bild: Bild: Ulrike Weis / KI / heise medien)

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Von
  • Tim Gerber
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Auch nach der Coronazeit ist die Heimarbeit zumindest tageweise für viele Arbeitnehmer nicht mehr wegzudenken. Insbesondere IT-Arbeiter haben sich eigens eine größere Wohnung gesucht, um Platz fürs Büro daheim zu schaffen. Aber kann man die Kosten für den Umzug in so einem Fall dann in der Einkommensteuererklärung geltend machen?

In dem vom Bundesfinanzhof (BFH) als oberstem Gericht in Steuersachen entschiedenen Fall (Az. VI R 3/23) ging es genau um diese Frage. Ein Arbeitnehmerehepaar bewohnte im Jahr 2020 mit seiner 15-jährigen Tochter eine Dreizimmerwohnung mit einer Wohnfläche von etwa 65 m2 in Hamburg. Aufgrund der Coronamaßnahmen arbeitete der Mann zunächst ausschließlich zu Hause. Nach einem Arbeitgeberwechsel arbeitete er noch an vier Tagen der Woche in der Privatwohnung und einmal wöchentlich in den ebenfalls in Hamburg gelegenen Räumen seines neuen Arbeitgebers. Seine Frau arbeitete ebenfalls an vier Tagen pro Woche im Homeoffice und einen Tag im Büro ihres Arbeitgebers.

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– Umzugskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sein.– Der Bundesfinanzhof grenzt beruflich veranlasste Umzüge von privaten Wohnungswechseln ab.– Als Gründe lassen sich unter anderem erheblich kürzere Arbeitswege oder die Vermeidung doppelter Haushaltsführung anführen.

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Da das Ehepaar in der gemeinsamen Wohnung über kein Arbeitszimmer verfügte, nutzten sie im Wesentlichen abwechselnd den Esstisch im Wohn- und Esszimmer als Schreibtisch. Diese Wohn- und Arbeitssituation empfanden sie jedoch auf die Dauer als unbefriedigend. Im Mai 2020 mieteten sie deshalb eine 110 m2 große Fünfzimmerwohnung in Hamburg an. Zwei Zimmer statteten sie mit Büromöbeln aus und nutzten sie als häusliche Arbeitszimmer.

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