Indien: Apple kommt um „Steuerfalle“ bei Fertigung herum
Nach entsprechender Lobbyarbeit hat es Apple geschafft: Der Konzern darf Maschinen für seine Lieferanten in Indien kaufen – ohne riesige Steuerrechnung.
Apple-Fähnchen auf Karte mit Indien: Wichtiger Produktionsstandort.
(Bild: hyotographics / Shutterstock.com)
Seit vergangenem Jahr ist bekannt, dass Apple im Rahmen seiner indirekten Fertigungstätigkeit in Indien eine milliardenschwere Steuernachzahlung drohen könnte. Der Grund: Der Konzern agiert, wie auch schon in China, sehr produktionsnah. Das heißt: Er lässt zwar iPhone & Co. durch Lieferanten herstellen, stellt aber gleichzeitig auch die teuren und hochkomplexen Maschinen zumindest teilweise bereit. Das hat den Vorteil, dass sich diese auch abziehen und anderweitig weiternutzen lassen, etwa wenn sich Apple mit einem Fertiger „auseinanderleben“ sollte. Für die indischen Steuerbehörden könnte dies aber eine „direkte Geschäftsbeziehung“ implizieren, was entsprechende Zahlungen auslösen würde. Doch das hat sich nun offenbar erledigt: Am Wochenende wurde bekannt, dass Indien seine Gesetze verändert – nach offenbar intensiver Lobbyarbeit seitens Apple.
Fünf Jahre Ruhe
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters dürfen ausländische Firmen nun inländische Fertiger für „in bestimmten Segmenten“, wozu auch die Technikbranche zählt, für mindestens fünf Jahre mit Maschinen versorgen, ohne dass ein Steuerrisiko entsteht. Apple soll mittlerweile in Indien bis zu 25 Prozent aller iPhones herstellen, plus diverse andere Produkte.
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Apple umging das Problem bislang, indem Fertiger wie Foxconn oder Tata selbst in Vorleistung gingen – potenziell für Milliarden Euro. Die Entscheidung der indischen Regierung lautet nun, dass man, um die Herstellung elektronischer Produkte durch Auftragsfertiger zu stärken, eine „Geschäftsbeziehung“, die Steuerpflicht auslöst, auch nicht beim Kauf von Maschinen annimmt. „Wir geben Ihnen Sicherheit“, sagte Revenue Secretary Arvind Shrivastava auf einer Pressekonferenz nach der Vorstellung des Staatsbudgets.
Ein „Deal-Breaker-Risiko“
In der Ausführungsbestimmung heißt es: „Alle Einkünfte, die aus der Bereitstellung von Investitionsgütern, Ausrüstung oder Werkzeugen an einen Auftragshersteller, der ein in Indien ansässiges Unternehmen ist, entstehen, sind von der Steuer befreit.“ Damit werde ein „zentrales Deal-Breaker-Risiko“ entfernt, so Steuerexperte Shankey Agrawal gegenüber Reuters. Er erwarte dadurch ein schnelleres „Scale-up“ der Produktion im Land und ein größeres Vertrauen in den indischen Fertigungsmarkt.
Unklar bleibt, was nach den fünf Jahren passiert – geplant ist die Regelung zunächst bis zum Steuerjahr 2030/2031. Da sich die Produktion schnell ändert, wäre es denkbar, dass die Maschinen bis dahin wieder außer Landes gebracht wurden. Indien beschränkt die Steuerbefreiung auf sogenannte Customs-Bonded-Areas, Fabrikgelände, die offiziell „außerhalb des indischen Zollraums“ liegen. Diese werden verwendet, um den Export zu erleichtern – China setzt seit Jahren auf solche Zonen.
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(bsc)