Entscheidung des Supreme Court versetzt Musikindustrie in Euphorie

Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, sieht in der Entscheidung des obersten US-Gerichts einen "Durchbruch für die Pirateriebekämpfung im Internet".

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Die gestrige Entscheidung des obersten Gerichts der USA im Fall Unterhaltungsindustrie vs. Grokster/Streamcast hat ein vielstimmiges Echo zur Folge. Bürgerrechtler wie die von der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen grundsätzliche negative Folgen für die technologische Innovationskraft von Unternehmen. Die Musikindustrie in Gestalt der Recording Industry Association of America (RIAA) dagegen freut sich über eine Entscheidung "zu Gunsten der elf Millionen Amerikaner, die in der Coypright-Branche" beschäftigt seien.

Der Supreme Court helfe dabei, dem legalen Online-Geschäft -- einschließlich legaler Filesharing-Plattformen -- Auftrieb zu verschaffen, heißt es in der Stellungnahme des Branchenverbands. Nun würden jene zur Rechenschaft gezogen, die Diebstahl geistigen Eigentums promoten und daraus Kapital schlagen würden. Die Freunde der Musik würden nun davon profitieren, dass die "Unterhaltungs- und die Technologie-Gemeinden" zusammenkommen würden. In der Tat sehen Branchenbeobachter nun bessere Chancen für Firmen wie iMesh und Snocap, deren Geschäftsmodell auf legalem Filesharing basiere.

Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, ist derart begeistert von dem Urteil des Supreme Court, dass er darin gar einen "Durchbruch für die Pirateriebekämpfung im Internet" sieht. Es bestätige die Auffassung der Musikwirtschaft, dass Tauschbörsen für die Millionen von Urheberrechtsverletzungen, die dort täglich verübt werden, zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Die EFF hingegen befürchtet, nicht nur die Hersteller von P2P-Software könnten künftig vor Gericht gezerrt werden, auch andere innovative Unternehmen könnten in teure Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Der Supreme Court habe eine "Ära der Rechtsunsicherheit für Amerikas Innovatoren" eingeläutet, heißt es in einer ähnlich pathetischen Tonlage wie auf Seiten der Befürworter der Entscheidung. Die Aussicht auf teure Rechtsstreitigkeiten könne dazu führen, dass die Hersteller ihre neuen Produkte mit Rücksicht auf Hollywood statt auf die Wünsche der Verbraucher entwickeln.

Der Supreme Court hatte am gestrigen Montag ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben, nach dem Hersteller von P2P-Software nicht für Copyright-Vergehen der Nutzer haftbar gemacht werden können. Der Supreme Court ist der Auffassung, dass Hersteller von Produkten für Rechtsverletzungen von Dritten, die dieses Produkt nutzen, verantwortlich gemacht werden können, wenn das Produkt mit der Möglichkeit für Rechtsverletzung beworben oder mit diesem Ziel hergestellt wurde. Ein Gericht soll nun prüfen, inwieweit Grokster und StreamCast nach den Vorgaben des obersten Gerichts verantwortlich gemacht werden können. Das oberste Gericht hatte Anzeichen dafür gesehen, dass die beiden Unternehmen die Nutzer zu Copyright-Verletzungen angestiftet haben.

Im Fahrwasser des zwischenzeitlichen Höhepunkts der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen der Unterhaltungsindustrie und Tauschbörsen-Softwarehersteller sehen nun andere Firmen ihre Chance, ihre Produkte besser am Markt platzieren zu können. So nutzt der Spezialist für digitale Wasserzeichen-Technik Digimarc die Gelegenheit, um Tauschbörsenbetreiber auf seine Produkte aufmerksam zu machen. Anscheinend spekuliert die Firma darauf, dass Grokster und andere künftig die Aktivitäten ihrer Nutzer überwachen werden und dabei auf digitale Wasserzeichen setzen.

Siehe zu dem Fall auch: