Verrücktem Frosch droht juristischer Ärger in Großbritannien

Ein Service-Provider soll Kindern, die den populären Klingelton "Crazy Frog" auf ihr Handy laden wollten, unter der Hand teure Klingelton-Abonnements angedreht haben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die britische Kontrollstelle für die Telekommunikationsbranche ICSTIS (Independent Committee for the Supervision of Standards of Telephone Information Services) hat eine Untersuchung gegen den Spezialisten für mobile Nachrichtenübertragungsdienste mBlox eingeleitet. Zahlreiche Verbraucher hatten sich beschwert, weil mBlox Kindern und Jugendlichen, die den populären Klingelton Crazy Frog (der verrückte Frosch) auf ihr Handy laden wollten, unter der Hand teure Klingelton-Abonnements angedreht haben soll. Statt lediglich einen einzigen Klingelton zu kaufen, würden Interessenten ohne es zu wissen in einen Service-Vertrag einwilligen, der mit drei Pfund (5,45 Euro) pro Woche zu Buche schlägt.

"Wenn es sich nicht um einen Einzelkauf, sondern um den Abschluss eines Klingelton-Abonnements handelt, muss dies ganz klar erkenntlich sein", verdeutlichte eine ICSTIS-Sprecherin. Bei Verstößen gegen den Code of Practice (PDF-Datei) kann die Kontrollstelle Geldstrafen von bis zu 100.000 Pfund (182.000 Euro) verhängen und zusätzlich ein Dienste-Verbot verhängen. Bei Verstößen gegen die Jugendschutz-Richtlinien drohen noch höhere Strafen. Der vom deutschen Klingelton-Anbieter Jamba -- der in Großbritannien unter der Marke Jamster agiert -- vermarktete "verrückte Frosch" hatte als erster Klingelton überhaupt die Spitze der britischen Single-Charts erobert und zielt als Comic-Figur vorrangig auf Kinder und Jugendliche ab. (pmz)