Datenschützer kritisieren Anti-Terror-Datei und Schülerregister

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben eine Entschließung verabschiedet, die etliche Details der geplanten Anti-Terror-Datei wegen verfassungsrechtlicher Bedenken kritisiert.

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Von
  • Detlef Borchers

Auf ihrer 72. Bundeskonferenz haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Naumburg eine Entschließung verabschiedet, die etliche Details der geplanten Anti-Terror-Datei kritisiert, weil sie verfassungsrechtliche Grundlagen ignoriere. Grundsätzlich erkennen die Datenschützer zwar die Notwendigkeit, der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu begegnen, doch mahnen sie ein verfassungsrechtliches Vorgehen an.

So müsse angesichts des umfassenden Datenaustausches präzisiert werden, welche Personen überhaupt in der Anti-Terror-Datei erfasst werden. Auch müsse der Begriff der "Kontaktperson" präzisiert und der Kreis der Betroffenen eingeschränkt werden, besonders dann, wenn die "Kontaktperson" mit keiner strafbaren Handlung aufgefallen ist. Ferner sollte nach Meinung der Datenschützer das vorgesehene Freitextfeld für ergänzende Beobachtungen ersatzlos gestrichen werden. Kritisiert wurde auch die Definition von Eilfällen, in denen den Behörden ein Zugriff auf alle Daten der Anti-Terror-Datei gestattet sein soll. Ein derartiges Verfahren widerspräche der gesetzlich gebotenen Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten. Außerdem seien die zugriffsberechtigten Sicherheitsbehörden nicht klar genug definiert.

In einer weiteren Entschließung gehen die Datenschützer mit dem geplanten Bildungsregister der Kultusminister-Konferenz hart ins Gericht. Unter anderem fordern sie den Verzicht auf eine lebenslange ID-Nummer für Schüler und Lehrer, mit der jederzeit die Re-Identifizierung von Individualdatensätzen möglich sei. Insgesamt erscheinen den Datenschützern die Datensammlungsbemühungen der Kultusminister nicht überzeugend. "Im Hinblick auf die bereits gewonnenen Ergebnisse aus stichprobenartigen und weitgehend auf Freiwilligkeit beruhenden wissenschaftlichen Untersuchungen (wie PISA, IGLU oder TIMSS) erscheint die Notwendigkeit der geplanten Einrichtung eines bundesweiten zentralen schüler- bzw. lehrerbezogenen 'Bildungsregisters' nicht dargetan", heißt es in der Entschließung.

Auch zum zunehmenden Einsatz von RFID-Chips formulierten die Datenschützer eine gemeinsame Entschließung. In ihr wird eine Kennzeichnungspflicht für RFID-Chips, aber auch für Lesegeräte und Kommunikationsvorgänge gefordert, ergänzend dazu ein Verbot heimlicher Profilbildung mit Daten, die aus den Chips ausgelesen werden. Chips, die im Handel- und Dienstleistungssektor eingesetzt werden und bis zum Konsumenten kommen, müssen nach den Vorstellungen der Datenschützer deaktivierbar sein. Bei allen Chips müsse das unbefugte Auslesen von Daten etwa durch ausreichende Verschlüsselung beim Speichern und Übertragen von Daten unterbunden werden.

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(Detlef Borchers) / (vbr)