Apple vs. Apple: 3. Runde vor Gericht

Die von der britischen Pop-Gruppe The Beatles bereits im Jahr 1968 gegründete Apple Corps Ltd. wirft dem kalifornischen Computer-Hersteller vor, mit dem Online-Musikangebot iTunes gegen Namensrechtsvereinbarungen verstoßen zu haben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die von der britischen Pop-Gruppe The Beatles bereits im Jahr 1968 gegründete Apple Corps Ltd. geht erneut gerichtlich gegen den kalifornischen Computer-Hersteller Apple vor. Grund sind Differenzen zwischen beiden Unternehmen über die Einhaltung von Namensrechtsvereinbarungen. Apple Corps Ltd., zu der unter anderem das Platten-Label Apple Records gehört, wirft Apple Computer, Inc. vor, mit dem Online-Musikangebot iTunes gegen eine Vereinbarung aus dem Jahr 1991 verstoßen zu haben. Danach darf der Computer-Hersteller das Apfel-Logo zwar für seine Produkte nutzen, die Verwendung für Angebote im Musikgeschäft wurde jedoch ausgeschlossen.

Apple Computer, Inc. macht hingegen geltend, die mit der Beatles-Firma geschlossene Vereinbarung erlaube den kommerziellen Vertrieb von Daten über das Internet, also auch von digitalen Musikdateien. Beide Parteien werden ihre Sicht der Dinge in dieser Woche vor einem Londoner Gericht darlegen. Im Februar hatte Apple (Computer) mitgeteilt, dass über den iTunes Music Store inzwischen eine Milliarde Songs heruntergeladen wurden. Darunter dürften allerdings nur wenige Beatles-Songs gewesen sein: Die einstigen Pilzköpfe aus Liverpool hatten lange Zeit keine Anstalten gemacht, ihre Welterfolge selbst als Downloads über das Internet zu vertreiben oder Lizenzen für Online-Musikläden anzubieten. (pmz)