Bundesrat auf Kompromisskurs beim Arbeitnehmer-Datenschutz

Die Länderchefs erteilten umfassenden Änderungsanträgen der Ausschüsse, wonach Videoüberwachung und verdachtslose Datenabgleiche deutlich eingeschränkt werden sollten, eine Absage. Einige Korrekturen des Regierungsentwurfs mahnen sie aber noch an.

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Der Bundesrat will beim Thema Arbeitnehmer-Datenschutz eine größere Konfrontation mit der Bundesregierung vermeiden. Die Länderchefs haben deshalb vielen Änderungsanträgen der Ausschüsse zum Gesetzentwurf des Kabinetts für eine Neuregelung eine Absage erteilt. In den Anträgen war unter anderem gefordert worden, Videoüberwachung und verdachtslose Datenabgleiche deutlich einzuschränken. Die Länderkammer plädierte am heutigen Freitag aber dafür, den verdachtslosen Datenabgleich zur Korruptionsbekämpfung zu begrenzen.

Der Bundesrat meinte, dass nach den bisherigen Entwürfen die Interessen von Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern beim Umgang mit deren Daten ausgeglichen werden könnten. Damit könne Defiziten und Missbräuchen künftig einfacher begegnet werden. Die Länder bemängeln aber, dass der Gesetzentwurf "teilweise nur schwer zu erschließen" sei. Zahlreiche Verweise auf andere Vorschriften machten die Texten vor allem für juristische Laien schwer lesbar.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Beschäftigtendaten nur dann automatisiert und anonymisiert abgeglichen werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine im Betrieb begangene Straftat vorliegen oder wenn gesetzlichen Prüf- oder Kontrollpflichten etwa zur Korruptionsbekämpfung entsprochen werden soll. Nur bei einem konkreten Verdacht dürften die Daten personalisiert werden. Damit soll im Unterschied zum Kabinettspapier ein "flächendeckendes Screening" vermieden werden. Die "verdeckte Datenerhebung" wollen die Länder nur zulassen, wenn ein Sachverhalt auf andere Weise schwer erforscht werden könnte.

Der Bundesrat empfiehlt auch beispielsweise sicherzustellen, dass bei privaten Anrufen von Dritten bei einem Beschäftigten oder bei Telekommunikation mit betrieblichen Interessensvertretungen keine Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt würden. Dauerhaft dürfe nur in einem begrenzten Zeitraum kontrolliert werden, für "stichprobenartige oder anlassbezogene" Leistungs- und Verhaltensmessungen müssten die Voraussetzungen geklärt werden. Auch müsse eine gesonderte Regelung für die Nutzung von Telemedien wie dem Internet erwogen werden.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder warnten auf ihrer gestrigen Herbstkonferenz in Freiburg erneut vor einer zunehmenden Überwachung von Arbeitnehmern. Der Regierungsentwurf weise hier einige "Schwachpunkte" auf, monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: Schwarz-Gelb möge Wünschen von Arbeitgeberverbänden nach weniger Hürden für eine Videoüberwachung oder einer umfangreichen Kontrolle von Telekommunikationsdaten "nicht nachgeben". (anw)