Jeder zweite Berufstätige ist stets für den Job erreichbar

Viele Berufstätige bezahlen ihre ständige Bereitschaft mit Schlafproblemen. Oft ist vorauseilender Gehorsam im Spiel, hat eine Untersuchung im Auftrag des BKK Bundesverbands ergeben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 325 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Auch nach ihrem Dienst haben viele Arbeitnehmer keinen Feierabend: Jeder zweite Berufstätige (51 Prozent) ist für den Job jederzeit erreichbar. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) nimmt dienstliche Anfragen per Telefon oder E-Mail zumindest in Ausnahmefällen oder zu festgelegten Zeiten in seiner Freizeit entgegen. Das hat eine Umfrage im Auftrag des BKK Bundesverbands in Berlin ergeben. Befragt wurden laut Mitteilung 2322 Berufstätige im Alter von 18 bis 65 Jahren.

Die ständige Erreichbarkeit führt bei einigen Arbeitnehmern dazu, dass der Job ihnen den Schlaf raubt. So leidet insgesamt jeder zweite Befragte mindestens ein- bis dreimal im Monat unter Schlafproblemen. Gut jeder Achte (13 Prozent) kann fast jede Nacht nicht einschlafen oder durchschlafen. Rund jeder zweite Betroffene gibt als Grund dafür an, dass er zu viel beruflichen Stress hat oder nicht von der Arbeit abschalten kann. Und jeder Siebte aus dieser Gruppe (14 Prozent) macht den dauernden "Stand-by"-Zustand durch die permanente Erreichbarkeit für seine Schlafprobleme verantwortlich.

Dieses Problem betrifft vor allem Mitarbeiter, die 50 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten: Jeder Dritte (34 Prozent) von ihnen hat Schlafstörungen, weil er dauernd mit dienstlichen Anrufen oder E-Mails rechnen muss. Allerdings sind viele Berufstätige selbst schuld daran, wenn sie sich den Feierabend durch Anfragen von Kollegen oder Kunden verderben lassen. Denn oft ist vorauseilender Gehorsam im Spiel: Zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die außerhalb der Arbeitszeit zum Beispiel dienstliche E-Mails beantworten, tun dies freiwillig. Nur bei gut einem Viertel (26 Prozent) wird das vom Arbeitgeber, von Kollegen oder Kunden erwartet. (anw)