USA führen Mängelprodukte-Datenbank ein

Über die staatliche Website "SaferProducts.gov" sollen Verbraucher in den Vereinigten Staaten ab März 2011 Informationen darüber erhalten, ob die Nutzung eines bestimmten Produkts möglicherweise gefährlich oder sogar gesundheitsgefährdend ist. In Deutschland ist etwas Ähnliches für Lebensmittel geplant.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die für Verbraucherschutz in den Vereinigten Staaten zuständige "Consumer Product Safety Commission" (CPSC) der US-Regierung hat mehrheitlich die Einführung einer staatlichen Online-Datenbank beschlossen, in der Bürger ab kommenden März Informationen darüber finden sollen, ob die Nutzung eines bestimmten Produkts möglicherweise gefährlich oder sogar gesundheitsgefährdend ist. Die am Mittwoch ergangene knappe 3:2-Entscheidung spiegelt dabei die politischen Machtverhältnisse in der CPSC wieder: Während die drei Vertreter der Demokraten betonen, die neue Datenbank stärke den Verbraucherschutz, weil darüber künftig deutlich mehr und früher Informationen zu kritischen Produkten als bisher zur Verfügung stünden, begründen die beiden republikanischen CPSC-Kommissare ihre Ablehnung insbesondere mit der Gefahr eines Missbrauchs etwa durch missgünstige Konkurrenzunternehmen.

Gefüttert werden sollen die Datenbestände im Wesentlichen von Verbrauchern, die Produkte erworben und Mängel festgestellt haben. Beschwerden will die CPSC über ein Meldeformular auf der Webseite SaferProducts.gov oder eine Telefon-Hotline entgegennehmen. Betroffenen Unternehmen, die sich bei der CPSC registriert haben, soll vor einer Mängelveröffentlichung eine Frist von zehn Tagen eingeräumt werden, um eventuelle Falschangaben zu korrigieren oder die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen zu verhindern. Ausgenommen von einer Listung auf SaferProducts.gov, das am 11. März 2011 an den Start gehen soll, sind unter anderem Autos, Reifen, Tabakwaren, Medikamente und Kosmetikartikel. Weitere Einzelheiten wie etwa eine Belohnung von Verbrauchern, die auf gesundheitsgefährdende Produkte hinweisen, sollen erst noch festgelegt werden.

Auch in Deutschland ist für das Frühjahr 2011 die Einrichtung einer Online-Meldeportals für den Verbraucherschutz geplant – gemeldet werden sollen dort allerdings nur Lebensmittelprodukte, bei denen Bürger eine "irreführende Werbung oder Kennzeichnung" vermuten. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) begründet ihren Vorstoß damit, dass Angaben auf Lebensmittelverpackungen häufig unverständlich seien, viele Kunden fühlten sich von den Herstellern getäuscht. Die FDP sieht in dem geplanten Portal hingegen einen "Pranger", der "ins Mittelalter" gehöre. Dies sei der falsche Weg, um gegen falsche und täuschende Kennzeichnungen von Lebensmitteln vorzugehen. Vielmehr müssten in Kooperation mit den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bestehende "Lücken geschlossen und Verbrauchertäuschung verhindert" werden. (pmz)