Bundesrat fordert umfassende Änderungen am De-Mail-Gesetz

Die Länderkammer hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" abgegeben und dabei die scharfe Kritik der Fachausschüsse ohne große Abstriche übernommen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 117 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Stefan Krempl

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" abgegeben. Die Länderchefs übernahmen dabei die scharfe Kritik der Fachausschüsse an dem Vorhaben ohne große Abstriche, was selten vorkommt. Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das verfolgte Anliegen von Schwarz-Gelb, eine sichere und vertrauensvolle elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Die Initiative werfe aber noch eine "Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen auf", ohne deren Klärung das Gesetz nicht verabschiedungsreif sei.

Schon formal beklagt die Länderkammer, dass der Entwurf neben "inhaltlichen Defiziten" bereits durchgehend "redaktionelle und sprachliche Mängel" aufweise und teils "nicht konsistent" sei. Generell sei es fraglich, ob das Papier dem "Gebot der Normenklarheit" entspreche und seine Ausführungen allgemein verständlich und nachvollziehbar seien. Die Eilbedürftigkeit des Vorhabens sei angesichts der Komplexität der Vorschläge nicht hinreichend dargelegt. Der Entwurf bedürfe auch der Zustimmung des Bundesrats, da es sich um die Gewährleistung einer "flächendeckenden Dienstleistung" handle.

Die Länderkammer setzt sich unter anderem nachdrücklich für eine Abstimmung des De-Mail-Verfahrens mit dem Signaturgesetz ein. Es sei auch sicherzustellen, dass De-Mail mit dem in der Justiz standardmäßig verwendeten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kompatibel ist. Der Bundesrat fordert zudem, die Portierbarkeit zwischen den verschiedenen privatwirtschaftlichen Diensteanbietern zu sichern und eine für alle De-Mail-Adressen einheitliche Kennzeichnung vorzusehen. Der Nutzer müsse auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich um einen Dienst nach dem Gesetz handele. Für eine "dauerhafte Identifikation" eines Anwenders mit einer Mail-Adresse sei es ferner nötig, dass diese bei einem Wechsel des Providers gleich bleibe.

Die Länder drängen, eine konstante "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" der ausgetauschten Daten zur Pflicht zu machen. Akkreditierte Diensteanbieter sollen verpflichtet werden, dem Nutzer den Zugriff auf sein Konto standardmäßig durch eine mithilfe von "zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln" geschützte Anmeldung zu ermöglichen. Eine Abfrage von Benutzername und Passwort reiche dafür nicht aus. Nur im Einzelfall dürfe auf Verlangen des Anwenders ein Kontozugang ohne entsprechende Sicherheitsfunktionen eröffnet werden.

Der Bundesrat will weiter gewährleistet wissen, dass eine Veröffentlichung von Nutzerdaten in einem Verzeichnisdienst freiwillig und ohne wirtschaftlichen Druck getroffen werden kann. Selbst bei der Publikation einer De-Mail-Adresse durch einen Anwender etwa auf einem Briefbogen hätten öffentliche Stellen nachzufragen, ob sie diese für Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren nutzen könnten. Die Regelungen über elektronische Behördenzustellungen gegen Bestätigungen müssen nach Ansicht des Bundesrats technikneutral gestaltet werden. Schließlich sei die Wichtigkeit des Schutzes der Nutzerdaten bei akkreditierten Diensteanbietern in einer eigenständigen Vorschrift zu betonen. (jk)