Nur noch M+S: Winterreifen-Pflicht konkretisiert
40 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskiert, wer bei Winterwetter mit Sommer-Reifen unterwegs ist. Pkw und Krafträder müssen dann mit M+S-Reifen ausgerüstet sein
- ssu
Berlin, 26. November 2010 – Mindestens 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskiert künftig, wer bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen auf deutschen Straßen unterwegs ist. Die Buße erhöht sich auf 80 Euro und einen Punkt, wenn dadurch der Verkehr behindert wird. Mit der ab Montag, den 29. November geltenden Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Bundesrat die Vorschriften zur Winterreifen-Pflicht konkretisiert. Hintergrund: Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die bisherige Fassung des Paragraph 2, Absatz 3a StVO für zu vage und unbestimmt erklärt. Dort hieß es bisher, dass Kfz mit einer für die jeweiligen Witterung "geeigneten Bereifung" fahren müssen.
Auch Krafträder betroffen
Nun gilt: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug fährt, muss dies mit Winter- oder Allwetterreifen mit M+S-Kennzeichnung ausgerüstet haben. Die Regelung gilt übrigens auch für Motorräder und Roller – geparkte Fahrzeuge sind hingegen nicht betroffen. Dass zum Zeitpunkt der Fahrt gar kein Frost herrschte, ist übrigens kein Argument, um ein Bußgeld zu vermeiden: Laut Bundesrat kann sich bei starkem Schneefall bereits bei +4°C Lufttemperatur eine geschlossene Schneedecke ausbilden.
Nur noch M+S: Winterreifen-Pflicht konkretisiert (3 Bilder)

Der Bundesrat hat die Regeln zur Winterreifen-Pflicht konkretisiert. Am 29. November2010 tritt die Änderung der StVO in Kraft.
Trecker außen vor
Bei Lkw genügt es übrigens, wenn die Antriebsachsen eine M+S-Bereifung aufweisen, landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Änderung nicht betroffen, weil der Gesetzgeber deren grobstollige Bereifung für ausreichend wintertauglich hält.