Wikileaks: dDoS-Angriffe, politische Manöver und neue Veröffentlichungen

Während die Attacken von Internet-Aktivisten auf Unternehmen, die Konten von Wikileaks gesperrt hatten, weitergehen, sind Überlegungen in den USA im Gange, wie man juristisch gegen die Whistleblower-Site vorgehen könnte. Bislang allerdings ohne konkrete Ergebnisse.

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Von
  • dpa

Nachdem Aktivisten der Anonymous-Bewegung bereits dDoS-Attacken auf die Website von Mastercard und der schweizerischen Post-Finanzsparte organisiert hatten, ist auch Visa ins Visier der Angriffe geraten. Visa hatte wie Mastercard die Möglichkeit gesperrt, an Wikileaks zu spenden. Die Schweizer Postfinance hatte ein Konto von Wikileaks gesperrt. Datacell, der Transaktionsdienstleister, der die Spenden an Wikileaks abwickelte, hat bereits angekündigt, juristisch gegen die Sperrungen bei den Kreditkartenunternehmen vorgehen zu wollen.

Neben den Kontosperrungen wiesen die Aktivisten in Twitter-Meldungen der Aktivisten darauf hin, dass Wikileaks weitere US-Diplomatendepeschen veröffentlicht hatte. Aus einem Dokument geht hervor, dass sich die US-Botschaft in Moskau Anfang vergangenen Jahres für Mastercard und Visa eingesetzt hatte, als den US-Unternehmen durch ein neues Gesetz in Russland wirtschaftliche Nachteile drohten. In dem Schreiben wurde die Regierung von Präsident Barack Obama aufgefordert, auf die russischen Partner einzuwirken, "den Text des (Gesetz-)Entwurfs zu ändern, um sicherzustellen, das US-Finanzdienstleister nicht darunter leiden."

In der Nacht zum Donnerstag wurde dann der Account der "Anonymous"-Gruppe Operation Payback von Twitter gesperrt. Eine Begründung dafür nannte der Kurznachrichtendienst zunächst nicht. Wie die britische BBC unter Berufung auf Kreise berichtete, habe die letzte gelistete Kurznachricht vor der Sperrung einen Link auf eine Datei enthalten, die Kundeninformationen von Kreditkartenbesitzern beinhaltet habe. Ein deutscher Account unter AnonGermany ist dagegen noch aktiv.

Von vielen, die sich offensichtlich freiwillig an den Attacken beteiligen, werden die Angriffe auf die Unternehmen, die gegen Wikileaks vorgehen, als moderne Form des Online-Protestes betrachtet – zumal sich die Firmen rechtlich auf dünnem Eis bewegen, da bislang kein Richter etwa Wikileaks wegen Rechtsverstößen verurteilt hat und auch keine Verfügung gegen Wikileaks vorliegt, die veröffentlichten Dokumente wieder aus dem Netz zu entfernen. Während einige Kommentatoren die dDoS-Angriffe unter anderem mit Sitzblockaden vergleichen, sehen andere Internet-Aktivisten die dDoS-Angriffe weitaus kritischer. So merkte beispielsweise John Perry Barlow, Mitgründer der Electronic Frontier Foundation, Verfasser der legendären "Unabhängigkeitserklärung für den Cyberspace" und Wikileaks-Unterstützer, auf Twitter an: "Sorry, but I don't support dDoSing Mastercard.com. You can't defend The Right to Know by shutting someone up." (Zu den DDoS-Angriffen siehe auch: Operation Payback: Proteste per Mausklick)

Derweil werden in den USA die Diskussionen um ein mögliches Vorgehen gegen Wikileaks schärfer. Mike Huckabee, ehemaliger US-Präsidentschaftskandidat, hat bereits die Todesstrafe gegen Wikileaks-Informanten gefordert, was von Wikileaks-Aktivisten und Medien auch als Forderung nach der Todesstrafe für Wikileaks-Mitgründer Julian Assange interpretiert wurde. Doch in Wirklichkeit sind die Experten in Washington ratlos. Die erste Garde der US-Politiker taucht erst einmal weg. Doch hinter den Kulissen machen die Anwälte im Washingtoner Justizministerium längst Überstunden. Gesucht wird eine rechtliche Handhabe, um den Wikileaks-Gründer vor ein amerikanisches Gericht zu bekommen – ob das rasch gelingt, ist mehr als fraglich.

Zwar haben Clinton und andere immer wieder verkündet, die Enthüllungen gefährdeten Menschenleben und seien schädlich für die Sicherheit der USA. Doch das Problem liegt im Kleingedruckten: Fachleute fürchten, eine Anklage auf Grundlage des Anti-Spionage-Gesetzes könnte sich zumindest als überaus kompliziert und langwierig erweisen, falls sie überhaupt möglich ist. Eine Krux: Assange und seine Mitstreiter haben die Dokumente nach bisherigem Erkenntnisstand wohl kaum selbst aus dem US-Datenmaterial entwendet. Da ist bisher eher der Ex-Obergefreite Bradley Manning in Verdacht geraten. Der 23-jährige Geheimdienst-Analyst, der angeblich während seiner Dienstzeit im Irak Zugang zu abertausenden Geheimdokumenten hatte, sitzt im US-Bundesstaat Virginia in Haft. Allerdings wird ihm offiziell lediglich vorgehalten, er habe Videos über einen brutalen Hubschraubereinsatz weitergegeben.

Angesichts der Schwierigkeiten lässt Justizminister Eric Holder durchblicken, man solle sich nicht nur auf den Spionage-Vorwurf konzentrieren. Doch Holder äußert sich nur kryptisch. Spionage "spielt zwar sicher eine Rolle, aber wir haben auch andere Werkzeuge zur Verfügung." Ansonsten zieht aber auch Holder vor zu schweigen. Wie vertrackt die Lage ist, macht die New York Times klar: Noch niemals zuvor sei jemand wegen Spionage verurteilt worden, der Geheimdokumente lediglich erhalten und weitergegeben habe. Und: das Justizministerium habe nie zuvor einen Journalisten wegen Spionage angeklagt.

Was ein Schlaglicht auf ein weiteres Problem wirft: das "First Amendment", den ersten US-Verfassungszusatz, der das heilige Recht auf freie Meinungsäußerung betont. In kaum einem anderen Land der Erde hat die Pressefreiheit derartiges Gewicht wie in den USA. Immerhin hat sich die altehrwürdige New York Times an der Veröffentlichung beteiligt – eine Institution in den USA. Bezeichnenderweise ist auch der ansonsten so streitbare Senator Joseph Liebermann sehr vorsichtig mit juristischen Vorwürfen gegen das Blatt. Stattdessen hält er der Zeitung einen "Akt schlechter Staatsbürgerschaft" vor. Das klingt ziemlich mau.

Besonders schwierig dürfte sein, Assange in die USA zu bekommen, wenn er erst einmal in Schweden ist, fürchten Experten. Schweden habe eine große Tradition, politisches Asyl zu gewähren, meinte die Washington Post. Außerdem sehe ein schwedisch-amerikanisches Auslieferungsabkommen keine Verbrechen mit politischen und militärischen Hintergrund vor. Das dürfte die amerikanischen Bemühungen zusätzlich erschweren. Es heißt, eine Anklage gegen Assange oder ein Auslieferungsgesuch aus Washington sei in unmittelbarer Zukunft nicht in Sicht.

Ein überraschender Vorstoß für den Wikileaks-Mitgründer Assange aus dem Umfeld von Kremlchef Dmitri Medwedew dürfte die US-Politiker denn auch wenig erfreuen. Ein Berater des russischen Staatschefs habe angeregt, Assange für den Friedensnobelpreis ins Gespräch zu bringen. "Man sollte nachdenken, wie man ihm (nach der Festnahme) helfen kann", zitierten russische Agenturen den namentlich nicht genannten Mitarbeiter. Zwar sei die russische Staatsspitze in den von Wikileaks veröffentlichten US-Depeschen schlecht weggekommen, hieß es. Es gebe trotzdem "Sympathien" für die Internetplattform, weil sie die USA in Erklärungsnot gebracht habe.

Siehe dazu auch:

(jk)