Frankreich führt Online-Steuer ein

Nach erheblichen Änderungen am Entwurf zur "Google-Steuer" erarbeiten nun Vertreter von Senat und Nationalversammlung einen Kompromiss, der dann nur noch formal angenommen werden muss.

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Frankreich will ab dem 1. Januar 2011 mit einer Online-Steuer von den Umsätzen profitieren, die im Internet erzielt werden. Unternehmen mit Sitz in Frankreich sollen künftig auf ihre Onlineeinnahmen eine Sonderabgabe zahlen, hat eine Kommission aus Nationalversammlung und Senat am Dienstag in Paris beschlossen. Der Steuersatz beträgt 1 Prozent und wird auf den Nettobetrag fällig. Die Abgabe wird "Google-Steuer" genannt, weil sie ursprünglich direkt den Suchmaschinen-Riesen und seine Mitbewerber treffen sollte. Bezahlen soll die Abgabe aber nicht der Werbedienstleister, sondern das Unternehmen, das die Werbung schaltet. Paris begründet dies damit, dass Internet-Konzerne wie Google steuerrechtlich nicht greifbar seien, wenn ihr Firmensitz außerhalb Frankreichs liege.

Die Kommission erarbeitet zurzeit ein Kompromisspaket für den Staatshaushalt 2011, der von beiden Kammern des Parlaments bereits gebilligt wurde. Nach erheblichen Änderungen am Entwurf erarbeiten nun Vertreter von Senat und Nationalversammlung einen Kompromiss, der dann nur noch formal angenommen werden muss. Dass der neue Gesetzesartikel wieder gekippt wird, gilt als unwahrscheinlich. Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hatte bereits Anfang des Jahres eine Sonderabgabe für Google sowie für dessen Konkurrenten gefordert. (anw)