Letzte Korrekturen am neuen Rundfunkbeitrag-Modell

Der abschließende Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht kleine Nachbesserungen bei der Berechnung des künftigen Beitrags für Radio und Fernsehen in Unternehmen sowie beim Datenschutz vor.

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Die Bundesländer haben den Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch in Detailfragen überarbeitet. Das abschließende Papier, das heise online vorliegt, sieht kleine Nachbesserungen bei der Berechnung der Rundfunkgebühr – die künftig Rundfunkbeitrag heißen soll – bei Unternehmen sowie beim Datenschutz vor. Auf die Korrekturen haben sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien vergangene Woche geeinigt. Am morgigen Mittwoch wollen die Länderchefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin das Vorhaben, für das sie im Oktober bereits prinzipiell grünes Licht gaben, unterschreiben. Die Proteste vor allem aus der Wirtschaft verstummen unterdessen nicht.

Grundsätzlich soll es auch nach den letzten Anpassungen dabei bleiben, dass zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr der Besitz von Fernsehern oder Radios sowie weiterer Empfangsgeräte entscheidend sein soll. Stattdessen ist von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder "Betriebsstätte" bei Firmen vorgesehen; der aktuelle Monatsbeitrag von 17,98 Euro wird beibehalten. Neu an der endgültigen Version ist, dass Auszubildende nicht mehr zu den Beschäftigten pro Filiale oder Niederlassung gezählt werden sollen. Rund 80 Prozent der Betriebsstätten würden damit in die unterste Stufe der gestaffelten Gebührenberechnung mit bis zu acht Beschäftigten fallen und müssten ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen, schätzt die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Insgesamt werde die Bürokratie "in Grenzen" gehalten.

Eine weitere Änderung findet sich bei den Datenschutzbestimmungen, die Hüter der Privatsphäre bislang angesichts einer "Supermeldebehörde" erzürnten. So wird der Möglichkeit des Adressdatenankaufs durch die Rundfunkanstalten zur einfacheren Ermittlung möglicher Schwarzseher oder -hörer ein Riegel vorgeschoben. Ein allgemeiner Meldedatenabgleich soll aber nach wie vor einmal durchgeführt werden. Zudem wird in den Protokollerklärungen am Ende des Vertragstexts nun eine Evaluierung durch unabhängige Stelle nach öffentlicher Ausschreibung vorgesehen. Sie soll insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag umfassen. Geprüft werden soll auch, ob die Abgabenpflicht für Kfz notwendig und ausgewogen ist. Jeweils ein Firmenwagen pro Betriebsstätte ist bereits von der Gebührenzahlung befreit.

August Ortmeyer, Experte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), hält die Kritik am Betriebsstättenansatz weiter aufrecht. "Die Belastung der Wirtschaft wird zunehmen", erklärte er gegenüber heise online. Die Länder hätten sich "zulasten Dritter geeinigt". Drogerieketten etwa müssten mehr bezahlen, obwohl ihre Mitarbeiter letztlich kaum eine Möglichkeit hätten, Radio zu hören oder fernzusehen. Nach Ansicht Ortmeyers dürften eigentlich nur private Rundfunkteilnehmer von der Gebühr betroffen sein.

Der Hightech-Verband Bitkom sieht seine prinzipiellen Einwände gegen die Novellierung ebenfalls nicht entkräftet. Problematisch sei bereits die Prämisse, dass das Aufkommen für die Öffentlich-Rechtlichen weiter bei 7,6 Milliarden Euro pro Jahr liegen solle, monierte der Medienpolitik-Experte des Verbands, Guido Brinkel, gegenüber heise online. Dabei gäbe es keine ernsthafte Kalkulation für die Einnahmen, die im "Blindflug" auf einer nicht offengelegten Datenbasis veranschlagt worden seien. ARD und ZDF dürften aber gar nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Insgesamt geht auch der Bitkom davon aus, dass der gewerbliche Bereich stärker zur Kasse gebeten wird.

Der Autovermieter Sixt versuchte bereits nachzuweisen, dass die neue Rundfunkgebühr verfassungswidrig sei. Auch mehrere FDP-Politiker meldeten grundsätzliche Bedenken an. Gegner der Staatsvertragsänderung hoffen nun, dass die Landtage im kommenden Jahr die Ratifizierung des Konstrukts verweigern. (anw)