Bund und Länder streiten um Kosten der Frequenzumwidmung

Der Bundesrat fordert in einer Entschließung, dass der Bund nach der Versteigerung der "Digitalen Dividende" den geplanten Entschädigungsfonds für bisherige Frequenznutzer deutlich aufstockt. Die Störproblematik sei nicht gelöst.

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Der Bundesrat fordert in einer Entschließung, dass der Bund nach der Versteigerung der "Digitalen Dividende" aus dem Rundfunkbereich den geplanten Entschädigungsfonds für bisherige Frequenznutzer deutlich aufstockt. In der Resolution (PDF-Datei), die die Länderchefs am heutigen Freitag auf Antrag von
Sachsen-Anhalt angenommen haben, erinnert die Länderkammer die Bundesregierung an ihr Versprechen, die mit der Frequenzumwidmung für den Aufbau breitbandiger Mobilfunknetze verknüpften Kosten "in angemessener Form" zu tragen. "Nachweislich" betroffen von den bis Ende 2015 laufenden Umstellungen sieht der Bundesrat vor allem Rundfunksendeunternehmen und "Sekundärnutzer" etwa im Bereich der Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Die Länderkammer schätzt den Entschädigungsaufwand allein im besonders begehrten Bereich zwischen 790 bis 862 MHz auf "mindestens 700 Millionen Euro". Zuvor hatten Branchenvertreter wie Sennheiser geschätzt, dass von der Neuverteilung allein rund 600.000 Funkmikrofone betroffen seien. Der Bund will dagegen maximal 130 Millionen Euro freigeben, Das halten die Länder angesichts des bei der Frequenzauktion erzielten Erlöses von rund 3,6 Milliarden Euro "nicht für angemessen", um die im Gegenzug für die Befürwortung der Frequenzbereichszuweisungs-Planverordnung durch den Bundesrat geleisteten Zusagen zu erfüllen.

Die Länder appellieren zugleich an die Bundesregierung, kurzfristig Verfahrensrichtlinien zur Anmeldung der Ansprüche auf Kostenerstattung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erlassen. Diese müssten den vom Bundesrat erwarteten "fairen Nachteilsausgleich" für die früheren Frequenznutzer gewährleisten. Die Kammer kritisiert ferner, dass der Bund die neue Verwendung des betroffenen Spektrums für die drahtlose breitbandige Internetversorgung bereits ermöglicht, ohne die bekannte Störproblematik zu lösen.

Berlin müsse endlich sicherstellen, dass die Umwidmung nicht zu "Nachteilen etwa für die digitale Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk" führe. Mobilfunker halten die Störszenarien für übertrieben. Sie sind der Ansicht, dass sich Probleme etwa bei DVB-T-Fernsehern durch kostengünstige Filter und Abschirmungen beheben lassen. Mikrofon-Hersteller könnten Puffer zwischen Up- und Downlinks nutzen.

(js)