NRW-Justizministerin: Bekämpfung von Musiktauschbörsen belastet Justiz

Eine unverhältnismäßige Belastung der Justiz entstünde durch die Strafanzeigen gegen illegalen Musiktausch; man müsse über rasche Einstellungsmöglichkeiten von Ermittlungsverfahren nachdenken, wenn die Geschädigten zivilrechtlich zu ihrem Geld kämen.

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Die Bekämpfung des Angebots urheberrechtlich geschützter und nicht lizenzierter Musik in Tauschbörsen hat sich nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Justiz entwickelt. Die Bearbeitung der Anzeigen von Musikproduzenten, die sich gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte wehrten, sei für die Staatsanwaltschaften sehr aufwendig und teuer. Den Produzenten gehe es aber in erster Linie um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Internetnutzer, die sich Musikstücke rechtswidrig aus dem Netz holten, und weniger um deren Bestrafung.

Deswegen müsse man über eine rasche Einstellungsmöglichkeit von Ermittlungsverfahren nachdenken, wenn die Geschädigten auf zivilrechtlichem Weg zu ihrem Geld kämen, sagte die Politikerin am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Staatsanwaltschaften vom Internetprovider die zu einer IP-Adressen gehörigen Nutzerdaten besorgen, um den hinter einem Tauschvorgang stehenden Anwender zu identifizieren. Weil die Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung stellten und bei einer einzigen Anzeige oftmals mehrere 10.000 solcher Adressen zu ermitteln seien, entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in Millionenhöhe.

Andererseits kommen die Musikproduzenten nur dann an die Namen ihrer Schädiger, wenn sie die Ermittlungsbehörden einschalten. Selbst ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Provider , wie er nach der geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen ist, dürfte nach Einschätzung der Ministerin die Lage nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige für die Produzenten immer noch günstiger sei. "Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist."

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)