Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten VG WORT

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden der VG Wort zu urheberrechtlichen Geräteabgaben stattgegeben.

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Von
  • Rebecca Stolze

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden der VG Wort zu urheberrechtlichen Geräteabgaben stattgegeben. Der Bundesgerichtshof muss sich daher erneut mit den Fällen, die PCs, Drucker und Plotter betreffen, befassen. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass sich der BGH mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum geistigen Eigentum (Art. 14 GG) nicht ausreichend auseinandergesetzt hat. Laut VG Wort hätte der BGH angesichts der rasanten Verbreitung digitaler Vervielfältigungsformen die Gefahr einer "absoluten Schutzlücke" zu Lasten der Urheber nicht in Betracht gezogen.

Die VG Wort sieht in der Entscheidung zugunsten ihrer Verfassungsbeschwerden auch einen Klärungsansatz zur europäischen Rechtslage. Bezogen auf die Entscheidung zur Vorlagefrage des Europäischen Gerichtshofs, bei der „unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Geräte, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, dem europäischen Recht widersprechen“, führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass private Vervielfältigungen auch bei einem Verkauf von Geräten an Gewerbetreibende und Freiberufler keineswegs ausgeschlossen erscheinen.
Im Fall der Abgabepflicht für Kopierstationen hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde der VG WORT dagegen nicht angenommen. (rst)