Petition für Whistleblower-Schutz [Update]
Eine beim Bundestag eingereichte E-Petition fordert gesetzliche Regelungen für einen besseren rechtlichen Schutz von Mitarbeitern, die Missstände bei ihren Arbeitgebern aufdecken helfen.
Weil rein arbeitsrechtliche, "nur auf Korruptionsbekämpfung oder Lebensmittelsicherheit ausgerichtete Regelungen nicht ausreichen", [Update: hat ein Mitglied der Piratenpartei, Simon Stützer, beim Bundestag eine Petition für "gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern" eingereicht. Darauf weist der Verein Whistleblower-Netzwerk hin.] Der Petent vertritt die Überzeugung, dass Whistleblower, also Angestellte und Beamte, die auf Rechtsbrüche hinweisen wollen, "ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft" sind. Weil jedoch die "Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing für den juristischen Laien nicht verständlich" sei, gebe es in Deutschland eine "nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit". Jeder Whistleblower begebe sich deshalb in "straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten". Die Petition fordert daher einen "generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen".
Mitarbeiter, die auf Rechtsbrüche hinweisen, riskieren ihre Arbeitsstelle. Anders als etwa in den USA oder Großbritannien gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zum Schutz sogenannter Whistleblower. In der Rechtsprechung stellen die Gerichte die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber meist über andere Interessen. Beispiele dafür gibt es zahlreiche, unter anderem den Fall des Lkw-Fahrers, der der Polizei gemeldet hatte, dass Schlachtabfälle als Fleisch- und Wurstwaren etikettiert worden waren. Vom damaligen Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) wurde er für seine Zivilcourage im "Gammelfleischskandal" mit einer Goldmedaille ausgezeichnet, doch seinen Job verlor er trotzdem.
Im Bundestag war 2008 eine Initiative von Seehofer gescheitert, durch die Informanten besser geschützt werden sollten. Der von drei Bundesministerien vorgelegte Gesetzesentwurf für einen neuen § 612a BGB wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mitgetragen. Protestiert hatten die Arbeitgeberverbände, die vor Denunziantentum in den Betrieben warnten. Derzeit soll im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes die Lage von Beschäftigten, die auf Datenschutzverstöße hinweisen, verschlechtert werden. Der Regierungsentwurf aus dem Sommer 2010 will Arbeitnehmer dazu verpflichten, Datenschutzverstöße immer zuerst dem eigenen Arbeitgeber mitteilen zu müssen. Dagegen hatten sich der Bundesrat, Datenschutzbeauftragte, der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Whistleblower-Netzwerk gewandt. Unter anderem würde die Regel gegen geltendes EU-Recht verstoßen. (vbr)