Experten: ACTA widerspricht EU-Recht

Das umstrittene Anti-Piraterieabkommen verstößt nach Einschätzung einer Gruppe europäischer Fachjuristen gegen geltendes EU-Recht. Die Experten empfehlen den EU-Institutionen, ACTA nicht zuzustimmen.

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Von
  • Monika Ermert

Das umstrittene Anti-Piraterieabkommen ACTA verstößt nach Einschätzung von europäischen Juristen gegen EU-Recht. Eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern deutscher, niederländischer, britischer und spanischer Universitäten fordert in einer gemeinsamen Erklärung die EU-Mitgliedsstaaten sowie das Parlament und die Kommission auf, dem Abkommen vorerst nicht zuzustimmen. Entgegen der Beteuerungen der Kommission widerspreche ACTA in manchen Punkten geltender EU-Gesetzgebung. Die Experten bemängeln, dass ACTA zahlreiche Verschärfungen zugunsten von Rechteinhabern bringe, beim Rechtsschutz der mutmaßlichen Rechteverletzer aber klar hinter den einschlägigen EU-Richtlinien zurückbleibe.

So können Rechteinhaber einstweilige Maßnahmen gegen einen mutmaßlichen Rechteverletzer oder einen Internetprovider erwirken, ohne dass diese vorab gehört werden müssen. Dem Schutz gleichrangiger Rechtsgüter – Informations- und Meinungsfreiheit, Datenschutz und Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten – widmeten die ACTA-Unterhändler nur vage Generalklauseln, kritisieren die Juristen. Klar über das EU-Recht hinaus gehe ACTA bei strafrechtlichen Maßnahmen. "Im Rechtsrahmen der EU gibt es aktuell keine Vorschriften zur Durchsetzung geistigen Eigentums mittels des Strafrechts", betonen die Rechtsgelehrten.

Die Kommission hatte sich hier abgesichert und die Ratspräsidentschaft als Vertretung der Mitgliedsländer an den Verhandlungstisch gebracht. Das reiche nicht, meint der Koordinator der Erklärung, Axel Metzger: "Für einen von der EU abgeschlossenen Vertrag ist die Zustimmung des Parlaments zwingend", erläutert der Professor für Zivilrecht, Geistiges Eigentum, Informationstechnologierecht und Internationales Privatrecht an der Leibniz Universität Hannover. "Nun zu behaupten, es handele sich beim Strafrecht gar nicht um einen von der EU verhandelten Vertrag, sondern die Kommission handele direkt als Beauftragter der Mitgliedsstaaten, halte ich für rechtlich schwer haltbar."

Eine kritische Nachfrage der liberalen Parlamentsabgeordneten Mareitje Schaake zur Rechtsnatur von ACTA blieb zum Erstaunen der Abgeordneten bislang unbeantwortet. Für einen regelrechten Affront hält es Metzger, dass die Kommission "die Probleme des rein europäischen Gesetzgebungsverfahrens durch Verhandlungen auf internationaler Ebene übergangen" habe. Die Strafrechtsrichtlinie zur Durchsetzung des Geistigen Eigentums war im EU-Gesetzgebungsverfahren stecken geblieben. Einer der Stolpersteine: die vom Parlament explizit gewünschte Straffreiheit aller Parallelimporte. Genau die wird nach Ansicht der Experten mit ACTA ebenfalls wieder aufgehoben.

Die Liste der Parlamentsbeschlüsse, über die sich ACTA außerdem hinwegsetzt, läßt sich laut den Wissenschaftlern beliebig fortsetzen. So hatte das Parlament in seiner Position vom 25. April 2007 bestimmt, dass Akte privater Nutzer für persönliche und nichtkommerzielle Zwecke explizit aus dem Strafrechtskatalog auszunehmen seien. Dasselbe sollte auch für Kopien zum Zwecke der Berichterstattung und des Unterrichts gelten.

Anders als von der Kommission oft wiederholt, bringt ACTA nach Einschätzung der Rechtsexperten auch Schwierigkeiten für den Handel mit Generika-Medikamenten. Zwar können die Unterzeichnerstaaten Verletzungen von Patenten und Testdaten auf eigenen Wunsch ausnehmen. Doch schon der Verdacht auf eine einfache Markenrechtsverletzung reiche laut Artikel 13 in ACTA aus, um Güter in einem Transitland festzuhalten. Während ACTA auch in diesem Punkt über geltendes internationales Recht hinausgeht, fehlen wiederum die dort vorgesehenen Absicherungen gegen Missbrauch.

Ähnlich schlecht ausbalanciert ist nach Ansicht der Experten die ACTA-Regelung zum Schutz des technischen Kopierschutzes. Beim Schutz der Rechteinhaber gehe ACTA über die einschlägigen Verträge der UN Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) hinaus und erfasse auch Vorbereitungshandlungen und Technologien, die sowohl legal wie illegal genutzt werden können. Eine Absicherung von Schrankenregelungen fehle aber. Solange es diese teils beträchtlichen Widersprüche zum EU-Recht gebe und erhebliche Bedenken über die Grundrechtsfestigkeit von ACTA bestünden, sollten die europäischen Institutionen dem Abkommen nicht zustimmen, schließen die Juristen.

Bis zum 7. Februar sammeln die Wissenschaftler weitere Unterschriften, die vor der Abstimmung dem Parlament übergeben werden sollen. Wann ACTA das Parlament erreicht, ist derzeit ungewiss. Laut Auskunft des zuständigen Sprechers von Handelskommissar de Gucht, muss ACTA erst noch von der gesamten Kommission angenommen werden. Voraussichtlich Anfang Februar startet ACTA seinen Weg durch den EU-Gesetzgebungsprozess. Überdies kommt das umstrittene Abkommen irgendwann auch noch vor den Bundestag. (vbr)