Neustart für die elektronische Gesundheitskarte

Mit einer neuen "Verordnung zur Änderung der Verordnung" wird der nächste Anlauf unternommen, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu einem guten Ende zu bringen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 75 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die "dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte" (3. EGKTestVÄndV) ist in Kraft getreten. Mit ihr wird die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in fünf Einzelprojekte mit unterschiedlichen Projektleitern aufgeteilt, die bis zum 25. März 2011 ihre Anforderungen in Lastenhefte formulieren müssen. Im September sollen dann die Pflichtenhefte folgen und unverzüglich umgesetzt werden. Zusammen mit der (noch nicht unterschriebenen) Finanzierungsvereinbarung für Lesegeräte und der Verpflichtung der Krankenkassen, in diesem Jahr mindestens 10 Prozent der Versicherten mit einer eGK auszustatten, soll neuer Schwung in das Gesamtprojekt kommen.

Nach der großen Bestandsaufnahme aller Beteiligten, zahllosen Gremiensitzungen und Abstimmunsgprozessen ist die dritte Verordnung zur Änderung einer Verordnung der nächste Anlauf, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu einem guten Ende zu bringen. Anstelle des Prinzips "alle Beteiligten regeln alles", das viele Entscheidungen der Projektgesellschaft Gematik lähmte, werden nun die Einzelprojekte von denen verfolgt, die am stärksten von ihnen betroffen sind. Wie Falk Schubert vom Bundesministerium für Gesundheit auf dem CAST-Forum über Public-Key-Infrastrukturen erläuterte, treten die verschiedenen Akteure des Gesundheitssystems als "Projektleiter" auf. Sie sind für einzelne Aspekte der Gesundheitskarte und für die zeitgerechte Bearbeitung dieser Aspekte zuständig. So soll in kürzester Zeit aus dem dümpelnden Kahn ein modernes Schnellboot werden.

Das maßgebliche Lasten- und Pflichtenheft für das Stammdatenmanagement wird vom GKV-Spitzenverband betreut, die Kommunikation der Leistungserbringer (elektronischer Arztbrief) vom Kassenärztlichen Bundesverband. Das Notfalldatenmanagement ist jetzt Sache der Bundesärztekammer und die elektronische Fallakte wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft bearbeitet. Nur die Basis-IT soll von zwei Projektleiter-Partnern festgeschrieben werden, da hier der GKV-Spitzenverband und der Kassenärztliche Bundesverband zusammenarbeiten. Neben den Projektleitern wird ein Schlichter installiert, der strittige Fragen rasch klären soll. Dieses Amt wird zunächst von Klaus Theo Schröder übernommen, von 2001 bis 2009 als Staatssekretär im Gesundheitsministerium für die Einführung der eGK verantwortlich.

Die dritte Verordnung schreibt außerdem fest, dass es zwei unterschiedliche Spezifikationen der Gesundheitskarte geben kann. Neben die ursprüngliche Spezifikation vom Dezember 2009 ist seit Dezember 2010 eine neue getreten, in der die elektronische Patientenquittung als zusätzlicher Datencontainer aufgenommen wurde. Zusammen mit der Verlängerung der Gültigkeit der Algorithmen bis Ende 2017 durch die technische Richtlinie 03116 haben die zur Einführung verpflichteten Krankenkassen die Perspektive, Gesundheitskarten auszugeben, die mindestens fünf Jahre gültig sein können.

Parallel zu diesen Änderungen ist die Finanzierungsvereinbarung für die Kartenterminals fertig geworden, aber noch nicht unterschrieben. Die Vereinbarung sieht vor, dass Ärzte bis zu 850 Euro für den Kauf und die Installation neuer Lesegeräte erstattet bekommen. Die Anschaffungsperiode soll am 1. April beginnen und bis zum 30. September laufen, damit ab dem 1. Oktober die eGK in allen Praxen ausgelesen werden kann. Nach diesem Zeitschema können die gesetzlichen Krankenkassen dann elektronische Gesundheitskarten ausgeben, um die 10-Prozent-Regelung für 2011 einzuhalten. (Die privaten Krankenkassen hatten schon im vergangenen Jahr erklärt, nicht am Rollout der eGK teilzunehmen und sind mittlerweile aus der Gematik ausgetreten.)

Wie Falk Schubert ferner mitteilte, sind außerdem zwei Forschungsprojekte gestartet worden, die die Gesundheitskarte weiter voranbringen sollen. Auf europäischer Ebene ist dies das Projekt epSOS, das sich zunächst mit dem Abrufen von Notfalldatensätzen im jeweiligen Gastland beschäftigt. Außerdem soll das länderübergreifende Einlösen von elektronischen Rezepten angegangen werden. Im deutschen Rahmen sind verschiedene Fraunhofer-Institute beauftragt worden, nach der elektronischen Fallakte eine elektronische Patientenakte auf Basis der eGK zu entwickeln. Der Prototyp dieser Patientenakte soll auf der Berliner ConhIT Anfang April vorgestellt werden. (vbr)