Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Reform der TK-Überwachung

Peter Schaar stellte fest, dass "sich in den letzten Jahren praktisch alle demokratischen Staaten in Richtung Überwachungsgesellschaften verändert haben".

vorlesen Druckansicht 123 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich heute auf dem siebten Symposium "Datenschutz bei der Telekommunikation und im Internet" in Bad Godesberg für die von der bündnisgrünen Bundestagsfraktion betriebene Reform der Telekommunikationsüberwachung aus. Insbesondere erwähnte Schaar den geforderten Verzicht auf einen Straftatenkatalog, der durch Kriterien wie einer bestimmten gesetzlichen Mindeststrafe ersetzt werden könnte. Er betonte, dass grundrechtsicherende Verfahrenssicherungen gestärkt werden sollten. Schaar: "Es muss sicher gestellt sein, dass grundsätzlich ein Richter über die Anordnung entscheidet. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen einer strengen Zweckbindung unterliegen." Vor allem aber sollten die Benachrichtigungspflichten den Betroffenen einen umfassenden nachträglichen Rechtsschutz gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur akustischen Wohnraumüberwachung im März 2004 und zur Telekommunikationsüberwachung vom Juli 2005 den Schutz eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung bestätigt. Schaar stellte in Frage, ob dieser "Kernbereichsschutz mit im Wesentlichen gleicher Intensität nicht nur in der Wohnung, sondern auch außerhalb gelten muss". Bundesjustizministern Brigitte Zypries hat mittlerweile einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie ihrer Ansicht nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt, der aber bereits auf einige Kritik stieß.

Kritisch äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Entwicklung seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Er stellte fest, dass "sich in den letzten Jahren praktisch alle demokratischen Staaten in Richtung Überwachungsgesellschaften verändert haben". Angesichts einer Vielzahl verschärfender Maßnahmen, angefangen von der Vorratsdatenspeicherung über den Zugriff auf Unternehmensdatenbestände bis hin zum Einsatz automatisierter Überwachungsverfahren werde das Vertrauen in den Menschen und in sein verantwortliches Handeln gefährdet.

Schaar meinte: "Es genügt nicht einzelne Maßnahmen zu betrachten, sondern den Blick auf das Gesamtgleichgewicht zwischen Sicherheitsgewähr und Freiheitsrechten zu wahren, das irgendwann nicht mehr gegeben sein kann." Die jeweiligen Regelungen dürften nicht isoliert, sondern müssten in ihrem technischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Umfeld bewertet werden. "Wir brauchen gewissermaßen eine Gesamtbilanz paralleler, teils kumulierender und sich möglicherweise potenzierender Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung." In diesem Sinne begrüßte er die in einigen Gesetzen vorgesehen Befristung und Evaluation neuer Befugnisse.

Siehe dazu auch:

Zur Überwachung von Internet-Nutzern und der Datensammelei im Web siehe auch den Schwerpunkt "Deine Spuren im Netz" in der aktuellen Ausgabe von c't (seit Montag, 13. November, im Handel):

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)