CSU will Vorreiterrolle in der Netzpolitik einnehmen

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer plädierte bei der Vorstellung eines Positionspapiers des "Netzrates" seiner Partei im Streit um Sperren oder Löschen kinderpornographischer Webseiten für die Lösung mit der "besten Wirkung".

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Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat sich im Dauerstreit um das Löschen oder Sperren kinderpornographischer Webseiten gegen eine rasche Festlegung seiner Partei ausgesprochen. Er plädierte bei der Vorstellung eines Positionspapiers des christsozialen "Netzrates" für die "technische Möglichkeit, die die beste Wirkung erzielt". Das dürfe aber nicht nur der Beruhigung des Gewissens dienen, betonte der bayerische Ministerpräsident am Montag auf dem ersten CSU-Netzkongress in München. Zu sagen, "wir haben es im Griff", während man wisse, wie einfach Zugangssperren zu umgehen sind, sei zu kurz gesprungen.

Die Forderung des Netzrates nach "Löschen statt Sperren" war schon im Vorfeld der Konferenz umstritten. Mehrere führende CSU-Politiker beharrten auf einem "Sowohl als auch". Wenn man entsprechende Inhalte nicht aus dem Netz entfernen könne, dann müsse man diese zumindest blockieren können, argumentierten Justizministerin Beate Merk und der Vorsitzende der CSU-Grundsatzkommission, Manfred Weber. Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin begrüßte trotzdem, dass die CSU verstanden habe, "dass Netzsperren kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Internetkriminalität oder Kinderpornographie sind". Die Liberalen würden nun im Bundestag darauf hinwirken, "dass die christlich-liberale Koalition zügig eine Lösung erarbeitet, die das Löschen krimineller Inhalte im Netz gesetzlich verankert".

Der Passauer Internetrechtler Dirk Heckmann erklärte auf dem Netzkongress, dass das von CSU-Vertretern und externen Experten erstellte Papier "keine fertigen Lösungen" präsentiere. Der Netzrat habe sich "den Sachverstand vieler technischer Experten zu eigen gemacht". Blockaden seien demnach "wirkungslos und kontraproduktiv" und "helfen den Opfern" von Kindesmissbrauch nicht. Weiter machte sich der Professor für einen "in die Technik eingebauten Datenschutz" stark. Regierungsstellen sollten Informationen kostenfrei über offene Schnittstellen im Sinne von "Open Data" für den Bürger abrufbar halten.

Seehofer bezeichnete das Internet allgemein als "Segen für die Menschen" und großen "Fortschritt in der Zivilisation". Es erleichtere Demokratisierungsbewegungen. In diesem Zusammenhang zeigte sich Seehofer beeindruckt von der Ansage des russischen Ministerpräsidenten Dmitri Medwedew, dass Russland gegen die Einschränkung der Freiheit im Netz sei, weil ohne dieses die Volkserhebung in Tunesien nicht vorstellbar gewesen wäre. "Hinter Russland will ich nicht zurückstehen", fügte der Ministerpräsident an.

Dorothee Bär, Vorsitzende des CSU-Netzrates und stellvertretende Generalsekretärin der Partei, erklärte im Vorwort des Papiers, dass auch nach der Einsetzung der Enquete-Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft" des Bundestags "die Netzpolitik bis heute ein weitgehend weißer Fleck in der deutschen Parteienlandschaft" sei. Die CSU wolle hier "eine Vorreiterrolle" übernehmen. Es sei sicherzustellen, "dass der Einzelne auch unter den Bedingungen einer freiheitlichen und freizügigen Informationsgesellschaft von seinen Grundrechten Gebrauch machen kann". Notwendig sei auch die Vermittlung eines "ausreichenden Maßes an Medienkompetenz".

Im Bereich Urheberrecht fordert der Netzrat eine "Neuorientierung". Auch im Web 2.0 müsse zwar die "Selbstbestimmung des Kreativen" ein geschütztes Gut bleiben. Allerdings werde eine Beibehaltung des gegenwärtigen Systems den Interessen der Gesellschaft und der Kreativen ebenso wenig gerecht wie ein "grundsätzlicher Verzicht auf jede Art vernünftiger Regelung". Konkret regt das Papier an, das bisherige Modell der "Vermarktungsintermediäre" etwa in Form der Musikindustrie im Internet "um ein zusätzliches Element der Selbstvermarktung" durch die Künstler zu ergänzen.

Der Umgang mit Urheberrechtsverstößen müsse "angemessen" sein. Der Gesetzgeber sollte hier etwa das schwammige Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" konkretisieren. Darüber hinaus sei auch zu überlegen, ob das Prinzip der Herunternahme rechtswidriger Materialien durch die Provider gemäß dem "Notice and take down"-Ansatz gesetzlich verankert werden sollte. Demnach wäre in leichteren Fällen zunächst eine kostenfreie Abmahnung vorzuschalten. (vbr)