Mutmaßliche Abofallen-Betreiber festgenommen

Das LKA Hamburg hat im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber einer Abo-Seite im Internet zwei Verdächtige festgenommen und 1,5 Millionen Euro sichergestellt. Den Verhafteten wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.

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Beamte des Hamburger Landeskriminalamts haben zwei Männer festgenommen, die im Internet mehr als 65.000 Menschen um zusammen fast 5 Millionen Euro betrogen haben sollen. Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurden nach Durchsuchungen im gesamten Bundesgebiet die zwei mutmaßlichen Drahtzieher der Website "online-downloaden.de" in Gewahrsam genommen und 1,5 Millionen Euro sichergestellt. Die beiden Hauptverdächtigen David S. aus Lüneburg und Sascha Sch. aus Hamburg wurden dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehle erließ. Die Ermittlungen des LKA dauern unterdessen an.

Die Verhafteten sind nach Überzeugung der Ermittler für "ein Geflecht aus neun arbeitsteilig agierenden Unternehmen" mit Sitz in Hamburg und Lüneburg verantwortlich, die verschiedene Abofallen betrieben haben sollen. Die beiden Hauptverdächtigen sollen sechs weitere Beteiligte als Strohmänner mit der Geschäftsführung der verschiedenen Unternehmungen eingesetzt haben. Den Männern wird vorgeworfen, seit Ende 2008 Rechnungen über 60 bis 80 Euro sowie Inkassoforderungen für angeblich für Websites geschlossene Abonnements verschickt zu haben.

Bei Durchsuchungen in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Würzburg, Süderlügum und Lüneburg stellten die Ermittler nach eigenen Angaben rund 1,5 Millionen Euro sicher. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, welches noch ausgewertet werden müsse, erklärte das LKA. Die Ermittlungen dauern noch an. Im Zuge der Ermittlungen hatte die Hamburger Staatsanwalt bereit im März 2010 einige Konten der Beteiligten mit insgesamt rund 1,3 Millionen Euro beschlagnahmen lassen.

Auf der Website "online-downloaden.de" sollen die Betreiber kostenlose Computerprogramme zum Download angeboten und Nutzer zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abos verleitet haben. Geschädigte gaben an, dass auf den Seiten kein Hinweis auf die entstehenden Kosten vorhanden war oder dieser bewusst verschleiert worden sei. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in einer anderen Sache im Januar festgestellt, das Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen seien (Az.: 1 Ws 29/09).

Darüber hinaus gehen die Ermittler dem Verdacht der Urheberrechtsverletzung nach. Den Beschuldigten war es nach Polizeiangaben durch die Rechteinhaber nicht gestattet worden, die angebotene Software wirtschaftlich zu nutzen. Die Mozilla-Foundation hatte den Betreibern des Dienstes erst im Dezember gerichtlich verbieten lassen, die Software Thunderbird und Firefox anzubieten und damit zu werben. (vbr)