Hartz IV-Software: Der Kulanzweg ist offen
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Widersprüchen wegen fehlerhafter Bescheide durch Software-Fehler zu kämpfen. Sie kann sich erst mit den Widersprüchen befassen, wenn das entsprechende Gesetz im Januar in Kraft tritt.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg-II) können erst im Januar Widerspruch gegen die jetzt zugestellten Bescheide einlegen, wenn diese fehlerhaft sind. Das berichtet heute die Süddeutsche Zeitung. Sie zitiert eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA), laut der man sich erst dann mit den Widersprüchen befassen könne, wenn das entsprechende Gesetz nach dem Sozialgesetzbuch II in Kraft getreten ist.
Die Behörde, die Bescheide erlassen kann, ohne dass das Gesetz gilt, hat mit Widersprüchen zu kämpfen, bei denen fehlerhafte Bescheide durch Software-Fehler beim Ausdruck entstanden sind. So sollen Ablehnungsbescheide verschickt worden sein, die keinerlei Begründungen enthielten. Die Bescheide werden in der Nacht auf einer Hochleistungsdruck- und Kuvertierstraße ausgegeben, wenn die Eingabearbeit mit der Software A2ll ruht. "Bei offensichtlich falschen Dateneingaben sollten die Betroffenen versuchen, die Probleme auf dem Kulanzweg mit ihrem Berater in der Arbeitsagentur zu klären", wird die BA-Sprecherin von der Süddeutschen Zeitung zitiert.
Auf der politischen Ebene wird derweil darüber gestritten, ob Peter Clever als Mitglied des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit noch tragbar ist. Clever hatte als Vertreter der Arbeitgeber über die fehlerhafte Hartz IV-Software geklagt. Nun sorgen seine Äußerungen über die Existenzberechtigung der Bundesagentur für Ärger. Wenn die Vermittlungsleistungen der Arbeitsagenturen nicht besser würden, solle man dieser Behörde langfristig die Existenzfrage stellen, hatte Clever am Mittwoch erklärt.
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(Detlef Borchers) / (anw)