Microsoft sieht wachsende Konkurrenz für Mediaplayer

Vor dem EU-Gericht Erster Instanz, vor dem seit heute die Klage Microsofts gegen die EU-Kommission verhandelt wird, argumentierte der Softwarekonzern, die von der Kommission angestrebte Konkurrenzsituation bei Media-Software gebe es bereits.

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Vor dem EU-Gericht Erster Instanz hat der Software-Konzern Microsoft argumentiert, weder von Computerherstellern noch von Verbrauchern werde die von der EU-Kommission verordnete Windows-Version gewünscht, die keinen Windows Media Player enthalte. Das sagte Microsoft-Anwalt Jean-Francois Bellis laut dpa heute in Luxemburg während der Anhörung. Vor dem EU-Gericht Erster Instanz wird die Klage Microsofts gegen die Geldbuße von 497 Millionen Euro und die Produktauflagen verhandelt, die die EU-Kommission im März 2004 verhängt hatte. Die Anhörung ist auf fünf Tage angesetzt.

Die Kommission hatte vor zwei Jahren die abgespeckte Version von Windows ohne den Mediaplayer verlangt, um für mehr Wettbewerb in der Branche zu sorgen. Windows XP N, die Mediaplayer-freie Edition des Betriebssystems, ist seit Juli vergangenen Jahres im Handel. Im November wurde dann berichtet, dass es bis dahin wenig Interesse an der Edition gegeben habe.

In einer Mitteilung erläutert Microsoft, der Wettbewerb auf dem Markt für Mediaplayer habe zugenommen. Die Verbraucher nutzten derzeit durchschnittlich 2,6 Mediaplayer, während es im Jahr 2004 noch 2,1 gewesen seien. Auch würden die großen PC-Hersteller heute mehr dieser Programme vorinstallieren. Während es 2004 noch durchschnittlich 1,4 gewesen seien, sind es nach Darstellung von Microsoft nun 3,2. Die wachsende Verbreitung von Software wie Apples iTunes und von Macromedias Flash-Player belegten zusätzlich die wachsende Konkurrenz.

Als die beiden "fundamentalen" Fragen des Prozesses sieht Microsoft an, wie und in welchem Umfang ein Technologieunternehmen neue Funktionen in Produkte integrieren kann, um diese zu verbessern, und unter welchen Umständen und in welchem Umfang "erfolgreiche Unternehmen ihr geistiges Eigentum Mitbewerbern zugänglich machen" müssen. In vielen europäischen Unternehmen würden bereits jetzt Microsoft-Produkte und solche, die nicht von dem Software-Konzern stammen, koexistieren. Auch gebe es Beweise, dass die von der EU-Kommission geforderte Interoperabilität zwischen Windows-Server-Software und Konkurrenzprodukten bereits vorhanden sei, meint Microsoft.

Neben der Geldstrafe von 497 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverletzung und derLieferung einer Windows-Version ohne Mediaplayer hatte die EU-Kommission Microsoft auch zur Offenlegung der Schnittstellen für die Kommunikation mit Windows-Servern verdonnert. Microsoft zahlte wie vorgesehen die Strafe, klagte aber vor dem EU-Gericht erster Instanz gegen die Entscheidung der Kommission – vor dem Hauptsacheverfahren, das nun am heutigen Montag begann, lehnte das Gericht eine Aussetzung der Produktauflagen bis zum Abschluss des Verfahrens ab. Um die Einhaltung der Auflagen, besonders die Dokumentation der Protokollschnittstellen, gibt es zudem eine heftige Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Microsoft.

Siehe dazu auch: (anw)