Kazaa-Prozess: Musikindustrie bekommt UnterstĂĽtzung
Eine Aussage eines Managers der US-amerikanischen Firma MediaSentry unterstützt die Argumentation der Plattenfirmen, Sharman Networks könne illegales Treiben über Kazaa unterbinden.
Tom Mizzone vom US-amerikanischen Unternehmen MediaSentry hat im australischen Gerichtsverfahren gegen die P2P-Firma Sharman Networks ausgesagt. MediaSentry sei in der Lage, illegal angebotene Dateien zu erkennen. Zudem sei es ihnen so wie jedem Kazaa-Nutzer möglich, gleichzeitig mit den Anbietern der Dateien per Instant Messaging zu kommunizieren. MediaSentry ist Anbieter von Anti-Piracy-Technologie.
Für Sharman Networks, die sich seit dieser Woche wegen der Klagen von sechs australischen Platten-Labels vor einem Bundesgericht in Sydney verantworten müssen, könnte sich diese Aussage als nachteilig erweisen. Das Unternehmen vertritt nämlich den Standpunkt, für das illegale Verhalten der Kazaa-Nutzer nicht verantwortlich zu sein; bisherige Filterversuche seien gescheitert. Die Verteidiger hatten das Gericht dazu bewegen wollen, Mizzone nicht als Zeugen anzuhören. Seine Aussage lasse laut Prozessbeobachtern den Schluss zu, Sharman Networks könne seine zur Verfügung stehenden Mittel dazu nutzen, den Tausch illegal kopierter Musikstücke zu unterbinden.
Der Richter Murray Wilcox will offenbar vermeiden, dass der Prozess zu einer ideologischen Debatte ausartet. Es soll lediglich darum gehen, ob Sharman Networks für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden könne. Zu Beginn des Prozesses hatten die Rechtsvertreter der Plattenfirmen den Standpunkt vertreten, wenn Kazaa in der Lage ist, die Verbreitung kinderpornografischen Materials zu unterbinden, dann sei dies auch bei illegalen MP3s möglich.
Die Anwälte der Gegenseite argumentierten, mit P2P-Software verhalte es sich ähnlich wie mit Videorecordern. Sie zogen ein Vergleich zum so genannten Betamax-Urteil von 1984, wie zuvor die Konkurrenten von Grokster und Streamcast in anderen Verfahren. Seit dem Urteil durfte Sony weiter die Betamax-Videorecorder fertigen, da man keine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten könne, wenn man nicht direkt daran beteiligt sei. (anw)