US-Bürgerrechtler: USA verletzten EU-Abkommen über Passagierdaten
Ein geheim gehaltenes Abkommen zwischen dem Department for Homeland Security und dem Department of Health ermöglicht den Austausch von EU-Flugpassagierdaten, was dem Abkommen zwischen den USA und der EU über diese Daten widerspricht.
Ein geheimes Abkommen zwischen den US-amerikanischen Ministerien Department for Homeland Security (DHS) und Department of Health and Human Services (HHS) ermöglicht diesen den Austausch von Informationen über Flugpassagiere. Dies dürfte jedoch gegen das umstrittene Abkommen zwischen den USA und der EU verstoßen, nach dem die Nutzung der aus der EU übermittelten Daten auf die Bekämpfung von Terror und internationalem organisierten Verbrechen eingeschränkt ist. Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) fordert nun nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act) die Offenlegung der bislang unbekannten Übereinkunft.
Die Existenz des Übereinkommens (Memorandum of Understanding, MoU) ist erst durch neue Datensammelpläne einer Abteilung des Gesundheitsministeriums ans Tageslicht gebracht worden. Die Centers for Disease Control and Prevention (Zentren für Krankheitenkontrolle und Vorbeugung, CDC) möchten noch mehr Daten über Flug- und Schiffspassagiere sammeln lassen, als bislang und als in CAPS II (Computer Assisted Passenger Pre-screening System) vorgesehen waren. Das neue Vorhaben wurde einer öffentlichen Konsultation unterzogen. In der ausführlichen ablehnenden Stellungnahme der Fluglinien-Vereinigung Air Transport Association (ATA) (PDF-Datei) fand die ACLU den brisanten Hinweis: "Unerklärlicherweise erläutert die Ankündigung (Notice of Proposed Rulemaking) überhaupt nicht das Memorandum of Understanding, welches vor Kurzem zwischen HHS und DHS umgesetzt wurde. Dieses MoU wurde nicht veröffentlicht, umfasst aber, wie verlautet, Vorkehrungen für den Datenaustausch, darunter den Zugriff der CDC auf Passagierinformationen, inklusive Passagierverzeichnisse (Passenger Name Records), über die Zoll- und Grenzschutzbehörde" (Customs and Border Protection, eine Abteilung des DHS). Bevor neue Datensammelaktionen gestartet würden, sollten die Möglichkeiten zum Datenaustausch zwischen Behörden ausgeschöpft werden, meint die ATA, die ACLU hingegen, dass schon die jetzt entdeckte Datenweitergabe gegen das Abkommen mit der EU verstößt.
Die beabsichtigten Maßnahmen sind jedoch wesentlich umfangreicher und beschränken sich nicht auf die Sammlung von Passagierdaten. Beispielsweise sollen Reisende selbst dann gegen ihren Willen drei Werktage in Quarantäne gehalten werden, wenn sie eine Krankheit haben könnten, die vielleicht ansteckend sein könnte. Tatsächliche Übertragbarkeit der Krankheit, konkrete Infektion oder gar Symptome wären nicht Voraussetzung. Dass auch Daten über Mitreisende gesammelt werden, deutet darauf hin, dass die zwangsweise Quarantäne ganzer Reisegruppen möglich gemacht werden soll, wenn ein Mitglied zuvor in einem Land war, in dem Krankheitsfälle aufgetreten sind. Gefordert werden auch Angaben über einen Notfallkontakt und exakte Rückflugdaten. Wer an diese Informationen herankommt, weiß, welche Personen wo wohnen, bis wann sie jedenfalls nicht nach Hause zurückkommen und wer ihre nächsten Angehörigen sind.
Die Fluglinien sollen nicht nur neue Regeln für die Beförderung von möglicherweise erkrankten Passagieren im In- und Ausland einführen und neue Berichtspflichten über Todesfälle an Board erfüllen, sondern auf behördliche Anweisung auch uneingeschränkt für die Verbreitung von Gesundheitsinformationen sorgen. Die Flughäfen sollen Quarantänebereiche zur Verfügung stellen müssen. Zu den weiteren Neuerungen gehören unter anderem zusätzliche Vorschriften über Inspektionen und diverse sanitäre Maßnahmen.
Die ATA fürchtet Zusatzkosten von über einer Milliarde Dollar für die Fluglinien und damit deren Kunden. Kritisiert wird der Eingriff in die Privatsphäre, Unklarheiten über die (weitere) Verwendung der Daten und die teilweise Undurchführbarkeit der Datenerhebung. Beispielsweise gäbe es Flugtickets mit offenem Rückflugdatum. Auch Widersprüche zu anderen US-Vorschriften sowie Gesetzen anderer Länder werden aufgezeigt. Die bestehenden Quarantäneregeln seien bei weitem ausreichend. Auch die ACLU hat eine ablehnende Stellungnahme (PDF-Datei) verfasst. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)