Telefone mit eingebauter Telekom-Vorwahl verboten

Die Regulierungsbehörde hat der Deutschen Telekom per einstweiliger Anordnung den Vertrieb der Telefonmodelle Sinus 711 Net und Sinus 722 Net verboten, die mit einer Sparvorwahl-Sperre ausgestattet sind.

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Von
  • Urs Mansmann

Die Regulierungsbehörde (RegTP) hat heute eine einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Telekom erlassen, wonach diese die Telefonmodelle Sinus 711 Net und Sinus 722 Net nicht mehr verkaufen darf. Die Anordnung gilt bis zum Ende des Missbrauchsverfahrens, das die Behörde gegen den Konzern eingeleitet hat. Bei der RegTP waren mehrere Beschwerden von Wettbewerbern gegen diese Geschäftspraxis der Telekom eingegangen.

Die Schnurlos-Modelle der Telekom mit dem Zusatz "Net" haben eine so genannte "voreingestellte Netzwahl". Im Klartext bedeutet dies, dass sie vor jeder Telefonnummer die Telekom-Vorwahl 01033 wählen und damit die Nutzung anderer Netze unmöglich machen (siehe auch Editorial "Wählerfang" in der c't-Ausgabe 24/04). Zwar lässt sich die Voreinstellung umgehen, dazu ist jedoch ein recht komplizierter Menüaufruf vor jedem Gespräch erforderlich. Die Geräte waren im Vergleich zum Standard-Modell mit erheblichen Preisnachlässen verkauft worden.

Die Regulierungsbehörde wertete dies als "missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten". Man will offenbar nicht hinnehmen, dass die Telekom ihre Verpflichtung, Call by Call und Preselection anzubieten, technisch aushebelt. Um zu verhindern, dass die Telekom weitere Geräte in den Markt bringt und damit das Kundenpotenzial für die Wettbewerber schmälert, habe die Behörde sich dazu entschlossen, eine vorläufige Anordnung zu erlassen. (uma)