Knapp eine Million Schadenersatz wegen unlizenzierter Software

Deutsche Unternehmen mussten im vergangenen Jahr wegen der Nutzung unlizenzierter Software insgesamt über 1,5 Millionen Euro zahlen, wie die Business Software Alliance (BSA) mitteilte.

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Von
  • Stefan Krempl

Deutsche Unternehmen mussten im vergangenen Jahr wegen der Nutzung unlizenzierter Software insgesamt über 1,5 Millionen Euro zahlen. Auf 940.000 Euro belief sich die Summe der Schadenersatzzahlungen, hinzu kamen Gebühren für nachträgliche Verwendungsgenehmigungen in Höhe von rund 575.000 Euro. Diese Zahlen meldete die Business Software Alliance (BSA) am heutigen Donnerstag. Nach Angaben des Branchenverbands stiegen die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vorjahr 2009 damit "deutlich". 2007 lag die Summe der gesamten Nachzahlungen noch bei 1,1 Millionen Euro.

Das Risiko für "Software-Schnorrer", entdeckt zu werden, ist der BSA zufolge in den Großstädten Hamburg und Berlin besonders groß. Dort habe die Zahl der Hinweise im Verhältnis zur Einwohnerzahl um mehr als das Doppelte über dem Bundesdurchschnitt gelegen. Die meisten Fälle in absoluten Zahlen seien wie in den Jahren zuvor in Nordrhein-Westfalen mit 20 und Bayern mit 18 Prozent gemeldet worden. Auch bei der Zurechnung der Lizenzverstöße auf einzelne Branchen habe es "zwei klare Spitzenreiter" gegeben: Die meisten Hinweise auf die Nutzung illegaler Software betrafen laut der Vereinigung den Dienstleistungssektor mit 13 und den Bereich "Werbung/Medien/Agenturen" mit 11 Prozent. Insgesamt seien 2010 in Deutschland 16.500 Rechner verschiedenster Unternehmen Gegenstand der Ermittlungen gewesen.

In der Region Europa, Naher Osten und Afrika lag die Gesamtsumme der Schadenersatzzahlungen im vergangenen Jahr gemäß der BSA-Statistik bei 7,7 Millionen US-Dollar. Die Kosten für den Nacherwerb fehlender Lizenzen erreichten rund 10 Millionen US-Dollar. Insgesamt hätten die Gesamtkosten für die Ertappten 1,5 Millionen US-Dollar über denen aus dem Vorjahr gelegen.

Der zuständige BSA-Direktor Georg Herrnleben zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung des "Rechtsprogramms" der BSA nebst dem Ergebnis einer TV-Kampagne. Den Gesetzgeber rief er auf, eine Möglichkeit zu schaffen, für den Ersatz des entstandenen Schadens pauschal eine doppelte Lizenzgebühr verlangen zu können. "Kosten für die Aufdeckung und Verfolgung der Piraterie sowie die Durchführung von Aufklärungskampagnen" müssten einbezogen werden können. Bislang sei diese Art der Berechnung hierzulande nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. (vbr)