Bundestag verabschiedet De-Mail-Gesetz

Das Parlament hat am Donnerstagabend das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben zur Absicherung der Elektropost.

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Der Bundestag hat am Donnerstagabend das umstrittene "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. SPD und Linke unterstützten vielmehr einen Antrag der Grünen, wonach die verabschiedeten Regelungen "maximal ein erster Schritt, in der Summe aber unzureichend" seien.

Die Oppositionsfraktionen forderten die Bundesregierung mit der Entschließung auf, die vorgeschriebene kryptographische Absicherung des Transportwegs bei De-Mail auf eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" des gesamten Verfahrens auszudehnen. Dafür hatten sich auch mehrere Sachverständige in einer Anhörung sowie der Bundesrat stark gemacht. Zudem solle gewährleistet werden, dass "die Beweislast für den Empfang von Nachrichten in einem hochtechnischen System" nicht auf die Bürger abgewälzt werde. Zudem müsse das maximale Porto einer De-Mail verbraucherfreundlich festgelegt und das Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten von unabhängiger Seite überprüft werden. Es sei nicht auszuschließen, das Bürger, die den Dienst nicht nutzen wollen oder können, benachteiligt würden.

Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin betonte, dass De-Mail-Nutzer künftig "rechtsverbindlich mit Behörden und Unternehmen sowie untereinander kommunizieren" könnten. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, auf die Anbieter ihre Kunden im Einklang mit den jetzt abgesegneten Änderungen der Koalition hinweisen müssen, sei gemäß Signaturgesetz optional durchführbar. Eine solche Vorschrift würde nach Ansicht des Liberalen aber der Verbreitung von De-Mail zuwiderlaufen. Es zeichne sich auch bereits "ein intensiver Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern" ab, was die Preise nach unten treiben dürfte. Gegenüber dem Postverkehr könne man von einem "enormen Einsparpotenzial" ausgehen.

Die schwarz-gelben Nachbesserungen sehen keine Pflicht mehr vor, eine abgesicherte E-Mail über eine feste Domain beziehungsweise den Wortbestandteil "De-Mail" zu kennzeichnen. Ein für den Dienst verwendeter Adressraum darf aber auch nur für diesen Zweck genutzt werden. Der Endanwender soll zudem in gängigen E-Mail-Programmen anhand einer Markierung eine De-Mail klar erkennen können. Ein De-Mail-Konto muss auch bei Zahlungsverzug abrufbar bleiben, der Anbieter kann dann den Vertrag nur komplett kündigen. Die Regierung soll innerhalb eines Jahres berichten, ob und wo De-Mail oder der elektronische Identitätsnachweis mit dem neuen Personalausweis die qualifizierte digitale Signatur als Schriftformalternative ersetzen könnte.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, warnte davor, dass De-Mail "floppen wird". Ein freiwillig zu nutzender Service müsse attraktiv sein, während der Service in der vorgesehenen Form gegenüber dem traditionellen Brief für die Bürger "fast nur Nachteile" habe. Wer wolle schon ein Einschreiben verschicken oder bekommen, von dem er wisse, "dass es an einer Stelle des Transportweges auf jeden Fall geöffnet wird". Auch die "harten Rechtsfolgen" der De-Mail verunsicherten die Menschen. Der Nutzer müsse regelmäßig nach elektronisch verschickten Gerichtsurteilen oder sonstigen Behördenmitteilungen Ausschau halten, meinte von Notz. Die "Angst vor dem Bagger vor dem Haus nach versäumter Kenntnisnahme einer Abrissverfügung" durch den Dienst werde die Menschen abschrecken. Die SPD sprach von einem "unreifen" Gesetz.

Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger erklärte indes gegenüber heise online, dass ein Schreiben nur dann als zugestellt gelte, wenn der De-Mail-Anbieter eine Abholbestätigung erzeugt habe. Diese dürfe nur passieren, wenn sich der Nutzer sicher in einem zweistufigen Verfahren bei seinem Konto angemeldet habe. Rufe ein Bürger seine De-Mails über Wochen und Monate nicht ab, werde auch kein Abrufzertifikat generiert und es begännen keine Fristen zu laufen. Die Behörde habe dann aber die Möglichkeit, das Schreiben per Papierpost zuzustellen. Dieses gelte dann gemäß der "Zustellfiktion" nach drei Tagen als ausgeliefert. Nur falls ein Bürger eingewilligt habe, seine Verwaltungsverfahren ausschließlich digital abwickeln zu lassen, gelte eine De-Mail analog zum Briefverkehr ebenfalls nach drei Tagen als zugestellt. Damit solle eine Missbrauch des Dienstes zur Umgehung von Behördeneinschreiben verhindert werden. (anw)