Cebit

Datenschutzkodex für Geodienste überreicht

Auf der CeBIT hat Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer die von acht Unternehmen unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung zum Datenschutz bei Geodiensten an Bundesinnenminister Thomas de Maizière übergeben.

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Von
  • Peter König

Acht Unternehmen haben mittlerweile den im Dezember vom Branchenverband Bitkom vorgestellten Entwurf eines "Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste" unterzeichnet. Am heutigen Dienstag hat auf dem Bitkom-Messestand deren Präsident August Wilhelm Scheer die nochmals überarbeitete und unterzeichnete Selbstverpflichtung an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) überreicht. Neben Microsoft stehen Google, die Deutsche Telekom, Nokia, die Deutsche Post und auch kleinere Firmen wie Navteq, Encourage Directories, Panolife und Panogate hinter dem Kodex.

Bundesinneminister Thomas de Maizière (CDU) und Bitkom-Präsident August Wilhelm Scheer auf der CeBIT bei der Übergabe des Geodatenkodex.

Der Kodex sieht unter anderem vor, dass die Branche eine zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet einrichtet, bei der die Bürger bei den einzelnen Anbietern von Panoramadiensten im Internet wie etwa Google Street View Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können. Solche Widersprüche sollen mit wenigen Klicks oder auch ohne Internet-Zugang möglich sein, beispielsweise über eine kostenlose Telefon-Hotline.

Der Grundgedanke beim Abfassen des Kodex' sei gewesen, erläuterte Scheer, dass der Einspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern in Geodatendiensten einfach und datensparsam erfolge. Aber: Man wolle niemandem nahelegen oder empfehlen, das Bild seines Hauses löschen zu lassen, denn schließlich wäre es schade, wenn man im Internet europäische Metropolen wie Rom oder Paris virtuell durchwandern könne, aber in Deutschland stoße man auf "Häuserlücken wie nach dem Zweiten Weltkrieg". Ähnliches ließ er auch schon am Montagabend in seiner Rede zur CeBIT-Eröffnung anklingen.

De Maizière erteilte der Forderung nach einem zentralen Widerspruchsregister gegen sämtliche Geodatendienste eine klare Absage: "Das hieße, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben." Außerdem sprach er sich deutlich gegen ein Vorab-Einspruchsrecht aus, wie es Google vor dem Deutschlandstart von Street View eingeräumt hatte. In diesem Zusammenhang warf er die Frage auf, wer denn eigentlich genau widerspruchsberechtigt sein sollte, ob beispielsweise das Interesse eines Gewerbetreibenden schwerer wiege als das seines Vermieters. Der Minister ließ diese Frage unbeantwortet im Raum stehen, kritisierte in diesem Zusammenhang aber noch die Forderung, die Rohdaten von verpixelten Fotos zu löschen, da damit ein "Widerspruch gegen den Widerspruch", etwa nach Besitzerwechsel eines Hauses, dauerhaft unmöglich werde.

In die überarbeitete Fassung des Datenschutz-Kodex sollen auch Forderungen von Datenschützern eingeflossen sein. So ist explizit vorgesehen, dass diese aktiv in den Evaluierungsprozess einbezogen werden, der 18 Monate nach der Unterzeichung starten soll. Alle Forderungen von Seiten der Datenschützer habe man aber nicht umgesetzt, so eine Bitkom-Sprecherin. Die Idee, nicht erst die Veröffentlichung von Daten gesetzlich zu regeln, sondern bereits deren Verknüpfung, geht de Maizière deutlich zu weit: "Das ganze Internet besteht aus Verknüpfung von Daten – und ohne solche Verknüpfungen ist es nichts mehr wert." (pek)