Urteil: Rollstuhlfahrer ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig

Urteil: Rollstuhlfahrer ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 7 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

Wer mit einem motorisierten Kranken-Rollstuhl unterwegs ist, sollte dabei nicht mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben. Ab diesem Grenzwert gilt er verkehrsrechtlich als absolut fahruntauglich. Damit werde die von solchen Gefährten ausgehende Gefahr merklich höher bewertet als das Risikopotential eines Fahrradfahrers, der den zulässigen Grenzwert laut Gesetz erst bei 1,6 Promille überschreite, berichtet die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mit Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg (Aktenzeichen 2 St OLG Ss 230/10). In dem Fall war ein betrunkener Rollstuhlfahrer mit 60 Tagessätzen zu je 25 Euro bestraft worden.

Wie die Anwaltshotline berichtet, war der Betroffene mit seinem elektrisch angetriebenen dreirädrigen Krankenrollstuhl auf dem Weg zum Zigarettenkauf in der benachbarten Tankstelle, als er mit 1,25 Promille im Blut erwischt wurde. Zwar habe er keine alkoholbedingten Fahrfehler gemacht, jedoch die Öffentlichkeit wegen der vorliegenden absoluten Fahruntüchtigkeit einer großen Gefahr ausgesetzt. Dem widersprach der Mann und berief sich auf den Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern von 1,6 Promille.

Die Gleichstellung mit einem alkoholisierten Fahrradfahrer ließ das Gericht allerdings nicht gelten. "Ein dreirädiger motorisierter Rollstuhl ist zwar sogar sicherer und einfacher zu fahren, weil mehr Standsicherheit durch die Zweispurigkeit gegeben ist – doch im Vergleich mit einem Fahrrad gilt es bei dem Rollstuhl, die Motorkraft des deutlich breiteren und massiveren Gefährts zu beherrschen, was bei Unfällen oftmals zu erheblichen Verletzungen und Beschädigungen anderer Personen und Sachen führt", erläutert Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer das Urteil. Ein Fahrradfahrer jedoch könne bei entsprechender Alkoholisierung in der Regel einfach nicht mehr das Gleichgewicht halten und müsse, ob er wolle oder nicht, das Weiterfahren von selbst einstellen, so dass hier eine Fremdgefährdung weniger wahrscheinlich sei. (ssu)