US Supreme Court: Keine Privatsphäre für Unternehmen

Firmen können sich einem Urteil des höchsten US-Gerichts zufolge nicht auf den Schutz der Privatsphäre berufen, um die Veröffentlichung von Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu verhindern.

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Unternehmen können die Veröffentlichung von Dokumenten nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz nicht mit der Berufung auf die Privatsphäre verhindern. Mit dieser am Dienstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung (PDF-Datei) wies das höchste US-Gericht den Versuch des Netzbetreibers AT&T zurück, die Veröffentlichung von Dokumenten durch die Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) zu unterbinden.

Hintergrund ist eine Untersuchung der FCC, ob AT&T im Zusammenhang mit Lieferungen an Schulen im Rahmen eines von der Regulierungsbehörde aufgelegten Programms überhöhte Rechnungen ausgestellt hatte. Ein Verband, in dem auch Wettbewerber des Netzbetreibers organisiert sind, hatte Einsicht in die von der FCC angeforderten Dokumente nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) verlangt und diesen auch gewährt bekommen.

Dagegen hatte AT&T mit der Begründung geklagt, dass der FOIA eine Ausnahme für Informationen vorsieht, deren Veröffentlichung die "persönliche Privatsphäre" unverhältnismäßig verletzen würde. Da Unternehmen und andere Körperschaften im Sinne des Gesetzes wie Personen behandelt würden, habe AT&T auch Anspruch auf den Schutz der persönlichen Privatsphäre. Während ein Berufungsgericht dieser Argumentation in der Vorinstanz noch gefolgt war, wies der US Supreme Court die Klage nun endgültig ab.

Das Gericht weist die Schlussfolgerung der AT&T-Anwälte zurück, dass die vom Gesetz vorgenommene Einordnung als juristische "Person" einem Unternehmen auch "persönliche" Rechte einräume. Das Urteil fiel einstimmig, kein Richter der sonst dissensfreudigen Kammer wollte das anders sehen. Der vorsitzende Richter John Roberts erteilt dem Netzbetreiber in der von ihm verfassten Entscheidung dazu eine Lektion in Semantik – zur allgemeinen Erheiterung der US-Presse.

"Adjektive spiegeln üblicherweise die Bedeutung der entsprechenden Substantive wieder, aber nicht immer", schreibt Roberts und bringt ein paar Beispiele. "Das Substantiv crab beschreibt entweder ein Schalentier oder eine Apfel-Unterart", führt der Jurist unter Hinweis auf Websters Wörterbuch aus, "während crabby auf eine Handschrift hinweisen kann, die schlecht zu lesen ist." Zudem sei die Bedeutung eines Begriffs oft mehr als die Summe seiner Einzelwörter. Der Schutz der persönlichen Privatsphäre im FOIA sei nicht auf Unternehmen zu übertragen, folgert Roberts und schließt die Entscheidung mit: "Wir vertrauen darauf, dass AT&T es nicht persönlich nimmt." (vbr)