Sony vs. PS3-Hacker Hotz: Sony erhält IP-Adressen von Webseitenbesuchern

Die Webhoster Bluehost und SoftLayer sowie Google, Twitter und YouTube müssen dem Playstation-Hersteller IP-Adressen von Besuchern sowie Logfiles übergeben.

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Die Klage von Sony Computer Entertainment America (SCEA) gegen den Hacker George Hotz alias geohot wirkt sich nun auch auf die Besucher der Webseiten geohot.com, geohotps.3.blogspot.com, twitter.com/geohot und psx-scene.com aus sowie auf Betrachter eines YouTube-Videos von Hotz: Sony verlangt von den Hostern der erwähnten Web-Angebote die Herausgabe von Nutzerdaten, etwa IP-Adressen und Server-Logs. Richter Joseph C. Spero vom Distriktsgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien in San Francisco hat den Sony-Anwälten nun das Recht eingeräumt, diese Daten von den Firmen Bluehost (geohot.com), Google (blogspot.com) SoftLayer (psx-scene.com), Twitter und YouTube zu fordern.

Eigentlich geht es bei der Herausgabe dieser Nutzerdaten vorwiegend um einen Nebenschauplatz der juristischen Auseinandersetzung zwischen SCEA und Hotz, nämlich den Gerichtsstand. Während Hotz in seinem Heimatstaat New Jersey verhandeln möchte, will Sony am erwähnten Distriktsgericht in San Francisco bleiben. Wenn auch Kalifornier den geohot-Hack heruntergeladen haben, ist das ein Argument gegen einen Wechsel des Gerichtsorts. Allerdings will Sony die Nutzerdaten auch als Beweise für die Verbreitung des von geohot veröffentlichten PS3-"Jailbreaks" auswerten.

Eine Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte das Ansinnen von Sony auf Herausgabe der Nutzerdaten in einem Brief an das kalifornische Gericht als unangemessen beurteilt, schreibt das US-Magazin Wired.com. Diesen Einwand ließ Richter Spero aber nicht gelten – unter anderem deshalb, weil der ursprüngliche Antrag deutlich eingeschränkt worden sei.

Sony klagt aufgrund des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gegen Hotz, dessen Jailbreak es unter anderem ermöglicht, Linux auf der Playstaion 3 (PS3) zu installieren, obwohl Sony das in jüngeren Firmware-Versionen unterbindet. Eine einstweilige Verfügung hat Sony bereits erwirkt. Auch in Deutschland gab es deshalb kürzlich eine Hausdurchsuchung, bei der die Computer des Hackers Graf_Chokolo beschlagnahmt wurden. Die Webseite Groklaw.com dokumentiert das US-Verfahren gegen Hotz, der in seinem Blog zu Spenden aufruft, um mehr Anwälte bezahlen zu können. (ciw)