Britische Polizei geht mit mobilen Fingerabdruck-Scannern auf Streife

Seit dem heutigen Mittwoch können Polizisten in Großbritannien bei Routinekontrollen Fingerabdrücke einscannen, die per GPRS an eine zentrale Datenbank geschickt werden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Wer auf britischen Straßen unterwegs ist, muss damit rechnen, dass Polizisten bei Routinekontrollen künftig Fingerabdrücke überprüfen. Im Rahmen des Projekts "Lantern" (Straßenlaterne) werden seit dem heutigen Mittwoch zahlreiche Polizeistationen auf der Insel mit mobilen Fingerabdruck-Scannern ausgerüstet. Eingesetzt werden die Scanner zunächst in den Grafschaften Bedfordshire, Essex, Hertfordshire, Lancashire und Northamptonshire sowie in den West Midlands, in West Yorkshire und in North Wales. Zudem sollen die British Transport Police (BTP) und die Londoner Metropolitan Police (MET) mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden.

Die eingelesenen Fingerlinien (rechter und linker Zeigefinger) überprüfter Personen würden verschlüsselt und per GPRS an das nationale ID-System geschickt, teilte die projektverantwortliche Police Information Technology Organisation (PITO) mit. In der Datenbank seien bislang rund 6,5 Millionen Fingerabdrücke gespeichert. Die mit den mobilen Scannern erfassten Abdrücke würden nicht eingepflegt. Das Ergebnis einer Identitätsabfrage soll innerhalb von fünfzehn Minuten auf den PDA-ähnlichen Geräten der Officer angezeigt werden. Die Überprüften müssten dem Online-Check freiwillig zustimmen, hieß es weiter. Wer dies nicht tut, muss allerdings damit rechnen, verhaftet und zur nächsten Wache gebracht zu werden und dort mehrere Stunden zu verbringen.

Ähnliche Ansätze gibt es auch in Deutschland. Seit 2005 können Streifenwagenbesatzungen, deren Fahrzeuge mit optischen Fingerabdruck-Scannern (Fast-ID-Geräte) ausgerüstet sind, Daten direkt mit dem zentralen Datenbestand von AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) beim Bundeskriminalamt abgleichen. In AFIS sind rund 3,2 Millionen Fingerabdruckblätter digital gespeichert. Zuvor konnten Beamte bei der Nutzung von mobilen Fingerabdruck-Scannern lediglich auf einen lokalen Datenbestand zugreifen, der aber immerhin noch bis zu 50.000 Personendatensätze von definierten Zielgruppen umfassen konnte.

Die per Fast-ID-Gerät vor Ort erfassten Abdrücke (ebenfalls linker und rechter Zeigefinger) werden drahtlos an das AFIS übermittelt, wo sie in ein beschleunigtes Identifizierungsverfahren gelangen. Bei einer Treffermeldung prüft ein Daktyloskop im BKA die vom System erkannte Übereinstimmung noch einmal genauer. "Die mobile Anbindung von Fast-ID-Geräten an das zentrale AFIS stellt einen weiteren Baustein in dem Bestreben der Polizei dar, höchstmögliche Sicherheit für die Allgemeinheit bei möglichst geringer Beeinträchtigung des Bürgers zu gewährleisten," erklärte BKA-Präsident Jörg Ziercke.

Richtig Sinn ergeben mobile Fingerabdruck-Scanner im Zusammenhang mit Identitätsüberprüfungen nach Ansicht von Polizei-Experten aber nur, wenn die gesamte (europäische) Bevölkerung daktyloskopisch erfasst ist. In Deutschland dürfte dies spätestens mit der Speicherung von Fingerabdrücken in elektronischen Reisepässen (zweite ePass-Einführungsstufe ab 2007) und der Ausgabe von elektronischen Personalausweisen (ePA, 2008) Realität werden. Ob sich datenschutzrechtliche Einwände gegen eine zentrale Massenspeicherung biometrischer Daten vor dem Hintergrund möglicher terroristischer Bedrohungen durchsetzen können, ist fraglich. (pmz)