Neues Hindernis fürs EU-Patent

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass das einst geplante EU-Patentgericht nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Damit gerät auch der überarbeitete Vorstoß für ein "Einheitspatent" in die Bredouille.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass das einst geplante Übereinkommen zur Schaffung eines EU-Patentgerichts nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Initiative hätte einem internationalen Gericht, das außerhalb des institutionellen und justiziellen Rahmens der Union stehe, eine ausschließliche Zuständigkeit für Klagen Einzelner im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftspatent übertragen. Damit wäre die Entscheidungsgewalt der Gerichte der Mitgliedsstaaten nach Ansicht der Luxemburger zu stark eingeschränkt worden, heißt es in einem am heutigen Dienstag veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei) aus Luxemburg.

Der EuGH moniert weiter, dass das Abkommen seine eigene Zuständigkeit eingrenze, auf die von nationalen Gerichten zur Vorentscheidung vorgelegten Fragen zu antworten. Ferner bestünde keine ausreichende Rechtshilfe gegen Urteile des angestrebten Gerichts für europäische gewerbliche Schutzrechte und Gemeinschaftspatente. Eine das Unionsrecht verletzende Entscheidung könnte nämlich weder Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens sein, noch zu einer vermögensrechtlichen Haftung eines oder mehrerer
Mitgliedsstaaten führen.

Die EU-Kommission sieht in einer ersten Reaktion ihren Vorschlag für ein abgespecktes EU-Gemeinschaftspatent nicht in Gefahr: Das Einheitspatent sei rechtlich abgekoppelt von der Einrichtung eines EU-Patentgerichts. Das Urteil werde daher keinen Einfluss haben auf den für Donnerstag anstehenden Beschluss des Wettbewerbsrats, ein Einheitspatent auf dem Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" einzuführen. Für dieses Vorhaben hatte zuvor das EU-Parlament bereits grünes Licht gegeben. Parallel will die Kommission einen Weg suchen, eine Patentsgerichtsbarkeit zu installieren, die mit den EuGH-Maßgaben vereinbar ist.

Die Luxemburger Richter folgten mit ihrer Bewertung weitgehend dem Schlussantrag der EU-Generalanwältin Juliane Kokott, äußerten sich aber nicht konkret zur Frage der Verfahrenssprachen. Kokott hatte nicht nur die Pläne für die Umsetzung des Vorschlags als mangelhaft bezeichnet, sondern auch die vorgesehene Beschränkung der Verfahrenssprachen auf Deutsch, Englisch oder Französisch.

Die 27 EU-Staaten konnten sich im vergangenen Jahr nicht auf ein echtes Gemeinschaftspatent einigen. Vor allem Italien und Spanien waren gegen einen Vorstoß von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier, wonach Patentanträge nur noch in die drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts (EPA) Englisch, Deutsch und Französisch übersetzt werden sollen.

Zwölf Mitgliedsstaaten, zu denen Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Schweden und Großbritannien gehören, stellten daher einen Antrag auf einen Alleingang über das bislang noch kaum getestete Verfahren des "Europas der zwei Geschwindigkeiten", bei dem nicht alle EU-Länder eine Gesetzesinitiative gemeinsam vorantreiben müssen. Offen ist dabei auch noch, welche Rolle das EPA spielen soll. Dieses vergibt im Einklang mit der Europäischen Patentübereinkunft derzeit ein Bündel an Schutzrechten für einzelne Mitgliedsstaaten. (vbr)