Sicherheitstechnik für Pfandsystem wird nachgerüstet [Update]

Die Sicherheitstechnik soll verhindern, dass für im Ausland gekaufte Verpackungen Pfand kassiert wird. Das ursprünglich vorgesehene UV-Sicherheitsverfahren kommt nicht zum Einsatz, nachdem es sich im Feldversuch einfach überlisten ließ.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Rückgabe pfandpflichtiger Getränkeverpackungen wird vom 1. Mai an einfacher. Händler, die Getränkedosen oder Einwegflaschen verkaufen, müssen alle Verpackungen der gleichen Materialart zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verpackungen aus dem eigenen Sortiment oder von der Konkurrenz stammen. Das ist das Ende für Insellösungen, die Discounter wie Aldi oder Lidl bislang praktiziert haben. Flaschen, die vor dem Stichtag gekauft wurden, sollen bis zum 31. Dezember 2006 zurückgenommen werden. Auf diese freiwillige Leistung haben sich die Handelsketten geeinigt.

Die Infrarot-Sicherheitstechnik, die das Pfandsystem vor Verpackungen aus dem Ausland schützt, soll aber erst zum 1. Oktober nachgeliefert werden. Dies hatte die für die Einführung verantwortliche Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) Anfang März den Herstellern mitgeteilt. Dabei hatte bereits seit Ende Dezember festgestanden, dass das ursprünglich vorgesehene UV-Sicherheitsverfahren nicht zum Einsatz kommt.

Im Herbst müssen alle Automaten über eine Kameraeinheit verfügen, um die Sicherheitsmarkierung der DPG zu erkennen. Teilweise stellen die Automatenhersteller diese Einheit selbst her, teils beziehen sie sie von Zulieferern. Wegen der nachträglichen Einführung der Sicherheitstechnik müssen alle Automaten und Zählzentren nachgerüstet werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten.

Nach Schätzung des führenden Automatenherstellers Tomra erhielt die Branche bislang rund 14.400 Aufträge; Tomra selbst konnte bislang 9400 Aufträge verbuchen. Davon beziehen sich 7900 auf neue Automaten, 1500 auf Upgrades existierender. Nach Angaben von Automatenhersteller Wincor Nixdorf sollen Ende 2007 rund 30.000 Rücknahmeautomaten im Feld sein.

Vorerst erkennen die Automaten die Flaschen am EAN-Barcode, nicht am neu entworfenen DPG-Pfandlogo. Ein intaktes Etikett ist für die Rücknahme deshalb zwingend erforderlich. Die Basis für den gerechten Pfandausgleich zwischen den Handelsketten bildet eine Stammdatenbank, die im Auftrag der DPG geführt wird. Seit April wird sie mit den Barcodes der Abfüller, den Daten der Automatenhersteller und der Clearing-Dienstleister gefüllt.

Der EAN-Code, der den Namen der Handelskette enthält, wurde für das Pfand erweitert um den Namen des Getränks, des Abfüllers, das Volumen und die Art des Gebindes, das Material, die Farbe und das Leergewicht. Seit 1. Februar soll dieser erweiterte Code auf den Flaschen aufgebracht werden, was nach Angaben von Branchenkennern in der Praxis aber noch nicht durchweg der Fall ist.

Der erste Händler, der die Getränkepackung verkauft (Erstinverkehrbringer), zahlt 25 Cent an den Abfüller. Dieses Geld dürfen die Abfüller zunächst behalten. Zurückgenomme Verpackungen können die Händler mit dem im EAN-Code angegebenen Abfüller direkt abrechnen, sofern sie mit diesem Verträge haben. Fremdverpackungen laufen über eine Clearing-Stelle, die zurückgenommenes Leergut dann mit den jeweiligen Abfüllern abrechnet. Der so genannte Pfandschlupf, also das Geld für nicht zurückgegebene Verpackungen, verbleibt demnach den Abfüllern.

Das hat den Discountern Lidl und Aldi offenbar missfallen. Sie haben für ihre Handelsmarken ein autarkes Clearing vereinbart. Damit bleiben die Abverkaufszahlen im Dunklen – und der Pfandschlupf in der eigenen Tasche. Nach Schätzungen der Automatenhersteller wird der Pfandschlupf von rund zehn Prozent (1,2 Millarden Euro in 2005) auf maximal zwei Prozent sinken. Mehr zum Thema "Einwegpfand" lesen Sie hier:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)