EU darf Bankdaten nicht an die USA übermitteln

Die EU-Kommission bestätigte, dass neue Gespräche zwischen der EU und USA notwendig seien, nachdem die EU-Datenschützer die bisherige Praxis der Übermittlung von Daten über Finanztransaktion an US-Behörden als illegal bezeichnet hatten.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Europäische Union muss die Weitergabe von Bankdaten an US-Terrorfahnder durch das in Belgien beheimatete Überweisungsnetzwerk SWIFT neu regeln. Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte gegenüber dpa, dass neue Gespräche zwischen der EU und USA notwendig seien, nachdem die "Artikel 29"-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten die bisherige Praxis als illegal bezeichnet hatte. Der Datenbank-Dienstleister SWIFT übermittelt internationale Überweisungsdaten zwischen 7800 Banken aus 206 Staaten. Über SWIFT werden täglich Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt.

Die EU-Datenschützer monierten ebenso wie zuvor schon etwa ihre Kollegen in Deutschland oder in Belgien, es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, dass die US-Terrorfahnder seit den Angriffen auf die USA vom 11. September 2001 Einsicht in Überweisungsdaten nähmen. Ende Juni war das inzwischen vielfach beanstandete Verfahren des Finanzdienstleisters bekannt geworden, bei dem die Datensätze über Finanztransaktionen im SWIFT-Rechenzentrum in den USA gespiegelt und anschließend von dort die gespeicherten Daten an US-amerikanische Behörden herausgegeben werden.

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