Proteste gegen ungebremste Zunahme der Überwachung in der Telekommunikation

Oppositionspolitiker und Datenschützer fordern eine grundlegende Reform der Abhörgrundlagen; sorgenvolle Blicke aus Angst um die freie Presse richten sich auch weiter auf die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.

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Oppositionspolitiker und Datenschützer fordern angesichts der ungebremsten Zunahme der Telekommunikationsüberwachung eine grundlegende Überarbeitung der Abhörgrundlagen. "Egal ob Internetzugang, Festnetzanschluss oder E-Mail, trotz fallender Kriminalitätsentwicklung steigt die Anzahl der Fälle, in denen die Ermittlungsbehörden 'zum Hörer' greifen und Beschuldigte wie unbeteiligte Dritte abhören", empört sich Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. Deutschland sei Weltmeister im Belauschen seiner Bürger. Gegen die immer weiter steigende "Überwachungsflut" müssten endlich "Dämme" errichtet werden, fordert Montag. Eine grundlegende Reform der Telekommunikationsüberwachung sei von Nöten.

Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, zeigt sich "erschrocken" über den "massiven Anstieg" der Zahlen beim Kleinen Lauschangriff. Dieser Anstieg müsse "sofort gestoppt werden". Die Liberalen schlagen dazu vor, die Voraussetzungen für gerichtliche Anordnungen zum Abhören stärker einzugrenzen. Insbesondere das Verfahren der richterlichen Anordnung sei zu verbessern. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Betroffenen auch tatsächlich von der Überwachung nach deren Abschluss informiert werden und dadurch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme rechtzeitig überprüfen lassen können.

Laut Bundesnetzagentur kletterte die Zahl der Anordnungen für strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen im Telekommunikationsbereich 2005 im Vergleich zum Vorjahr um rund 24 Prozent auf 42.508. Die Anzahl der tatsächlich betroffenen Bürger liegt bei einer Vielzahl der ausgestellten Abhörberechtigungen, über ihre genaue Höhe lässt sich nur spekulieren. Laut einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht gerieten bereits durch die 21.974 Anordnungen im Jahr 2002 mehr als 1,5 Millionen Bürger in die Netze der Lauscher.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bedauert, dass die wiederholten Appelle von Seiten des Datenschutzes in der Vergangenheit zu keiner Trendwende geführt haben. Er konstatiert ernüchtert, dass die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebene Studie des Max-Planck-Instituts "bislang keinerlei Wirkung" zeigt. Die vom EU-Parlament Ende 2005 beschlossene EU-weite Einführung einer Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten entspricht ihm zufolge zudem der Tendenz, "den Einsatz verdeckter technischer Mittel zum Zweck der Strafverfolgung immer weiter auszubauen". Im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie gehören laut Schaar dann "endlich auch die Vorschriften der Telefonüberwachung auf den Prüfstand." Dabei müsse die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, mitberücksichtigt werden.

Die sechs- bis 24-monatige verdachtslose Vorhaltung von Verbindungs- und Standortdaten beunruhigt auch anderweitig weiter die Gemüter. Sie "hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Schutz von Informanten", fürchtet Hans-Martin Tillack laut einem Bericht des EUobserver. Der Stern-Reporter sieht damit die "Grundlage journalistischer Arbeit" und die "kritische Debatte" in Demokratien gefährdet. Tillack musste 2004 eine Durchsuchung seines Büros durch die belgische Polizei erleben, bei der praktisch sein gesamtes Arbeitsmaterial beschlagnahmt wurde. Zuvor hatte er über ein Dossier berichtet, das schwere Betrugsvorwürfe gegen die EU-Kommission erhoben hatte.

Justizkommissar Franco Frattini verteidigte erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Zeitalter einer "neuen internationalen terroristischen Bedrohung". Er versprach, sich auf der Suche nach einer Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten dafür einzusetzen, dass der Zugang zu den von den Telcos aufzubewahrenden Informationshalden auf Staatsbeamte wie Strafverfolger eingeschränkt werde. Im Rahmen eines Bundestagsbeschlusses zur Umsetzung der Richtlinie ist hierzulande bereits ein Streit darüber entbrannt, ob Ermittler nur bei Untersuchungen "schwerer Straftaten" oder bei allen "mittels Telekommunikation begangener" Delikte in den Datenbergen schürfen dürfen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die große Koalition haben sich für eine solche Ausweitung der Brüsseler Vorgaben ausgesprochen. Dagegen gibt es aber nicht nur Widerstand bei Datenschützern und Bürgerrechtlern. Auch im bayerischen Landtag etwa regt sich Kritik. So haben fünf SPD-Politiker dort in einem Antrag gefordert (PDF-Datei), dass berechtigte Stellen auf die vorgehaltenen Datenmassen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit "ausschließlich zur Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten" zugreifen dürfen. Der Landtag soll die Staatsregierung zudem dazu anhalten, bei der Anwendung der Richtlinie die Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit ebenso zu beachten, wie die Interessen der Telekommunikationsanbieter. (Stefan Krempl) / (jk)