Grüne sehen keinen Verhandlungsspielraum bei Softwarepatenten

Fraktionsmitglieder aus dem Bundestag und dem EU-Parlament haben bei einem Fachgespräch ihre Position für die weitere Debatte um die EU-Richtlinie abgesteckt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 132 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Fraktionsmitglieder der Grünen aus dem Bundestag und dem EU-Parlament haben bei einem Fachgespräch am heutigen Freitag in Berlin ihre Position für die weitere Debatte um die umstrittene Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" abgesteckt. Als wichtigstes Ergebnis der internen Runde hielt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, im Gespräch mit heise online fest: "Wir brauchen die Richtlinie nicht." Seine Partei sei nie ein Freund des ins Stocken geratenen Gesetzgebungsverfahrens gewesen, das die EU-Kommission Anfang 2002 in Gang gebracht hatte. Daran hätten die in Brüssel bislang erzeugten Papiere nichts geändert, auch wenn man sie natürlich zur Kenntnis nehmen müsse.

Einig ist sich Montag zudem mit seiner für Medienpolitik zuständigen Kollegin Grietje Bettin sowie den Eurogrünen Eva Lichtenberger und Daniel Cohn-Bendit, dass "die Vorarbeiten der Kommission für eine europäische Richtlinie bislang nicht ausreichend waren". Cohn-Bendit ergänzte, dass die europäische Softwarebranche jetzt schon die innovativste der ganzen Welt sei und Patente hier nur hinderlich wären.

Ausgangspunkt für die Grünen ist nach wie vor das Europäische Patentübereinkommen, das einen Patentschutz für Computerprogramme "als solche" untersagt. "Die Richtlinie -- so, wie sie heute aussieht -- zwingt uns zu keinen Änderungen an der Rechtlage", begründet Montag darauf aufbauend die weitere Ablehnung zu dem vermeintlichen "Harmonisierungsvorstoß" der Kommission. "Wir haben das Feld abgesteckt: Softwarepatente sind bei uns unzulässig", betonte der Jurist. In der Expertenrunde, zu dem die Grünen Vertreter von Patentgerichten, Patentämtern sowie kleinerer und mittlerer Unternehmen geladen hatten, sei deutlich geworden, dass alle weiteren Einzelheiten in der Praxis von den Patentgerichten sowie dem Bundesgerichtshof (BGH) umrissen würden. Dort würde letztlich geklärt, "was Stand der Technik ist" und daher einen über das Urheberrecht hinausgehenden Monopolschutz erhalten darf. Deswegen hätten die Grünen in dem Antrag des Bundestags an die Bundesregierung gegen Softwarepatente auch mit auf den Technikbegriff des BGH verwiesen.

Die Kritik des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) an dem interfraktionellen Antrag wies Montag zurück. Die Softwarepatentgegner monieren, dass sich das Papier nur gegen "selbstständige Programmansprüche" ausspricht. Durch die Einschränkung werde die Auflage kraftlos, argumentiert der FFII, da die damit einhergehende Bedingung jederzeit erfüllt werden könnte. Mit dem Veto der Programmansprüche steht oder fällt dem Verband zufolge jedoch der Richtlinientext, da andernfalls selbst die Veröffentlichung von Programmen mit patentgeschützten Codeteilen zensiert werden könne. Laut Montag soll das umstrittene Attribut dagegen verdeutlichen, dass Ansprüche auf ein Computerprogramm losgelöst von einem Gegenstand wie einer Maschine oder einem Verfahren ausgeschlossen werden: "Wir wollen jede Hintertür schließen, durch die Software 'als solche' patentierbar werden könnte."

Mit ihrer gemeinsam bekräftigen Haltung wollen die grünen Abgeordneten nicht nur auf die Bundesregierung, sondern auch auf die im Raum stehende 2. Lesung des Europaparlaments einwirken. Trotz der erneuten Verzögerungen im EU-Rat geht Lichtenberger davon aus, dass die formelle Verabschiedung der Position des Gremiums prinzipiell kaum noch zu stoppen ist. Zumindest gebe es keine Anzeichen dafür, dass Polen, das zuletzt am stärksten gegen den Gemeinsamen Standpunkt opponiert hatte, eine erneute Aussprache offiziell beantragen werde. (Stefan Krempl) / (jk)